Mein Vater verstarb voriges Jahr im Juli er hatte kein Testament. Er hinterlies eine Wohnung mit Gartenanteil. Meine Mutter, mein Bruder sowie ich wurden daher eine Erbengemeinschaft. Die Wohungung gehört zu einem Haus von dem 2/3 (ohne mein Wissen)bereits meinem Bruder überlassen wurde im Jahre 2000. Frage ist nun habe ich einen Anspruch auf einen Pflichtteil von meinem Bruder? Mir wurde gesagt nein, da ich quasi nicht enterbert wurde undzur Erbengemeinschaft gehöre. Mein Vater hatte Altzheimers, meine Mutter verschenkte jahrelang die gesamte Rente meines Vater an einen ihrer Enkel. Auch hier wurde mir gesagt habe ich kein Recht auf einen Pflichtteil resultierend aus der Schenkung mehr. Einen Pflichtteilsanspruch hätte man nur dann wenn man enterbert wurde.
Wäre dankbar für jede Auskunft.
Aemon
Pflichtteil
8. Juni 2005
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Frage vom 8. Juni 2005 | 17:30
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Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil
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