Pflichtteil??

16. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Victor
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil??

Im Testament der nun beiden gestorbenen Elternteile steht:

"Als Erbin auf den Überrest, also auf das, was beim Tode des Längstlebenden von uns noch vorhanden ist, berufen wir uns auf unsere Tochter XXXXX geb. am XXXX".

Dieser Tochter wurde erst kürzlich das Haus überschrieben. Es gibt aber noch zwei weitere Geschwister.
Haben diese beiden Anspruch auf einen Pflichtteil?
Wenn ja, in welcher Höhe und was müssen sie unternehmen um ihn zu bekommen??

Vielen Dank für die Hilfe im Voraus!!!!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
D. Scholdei
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo,

die beiden nicht bedachten Kinder haben einen Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. In Eurem Fall wäre der gesetzliche Erbteil der Kinder jeweils 1/3 -> der Pflichtteil beträgt demnach 1/6 der Erbmasse.

Der Pflichtteilsanspruch ist immer ein GELDAnspruch und muß bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft mit angemeldet werden.

Gruß
Daniel Scholdei

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#2
 Von 
Victor
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

DAnke für die Info !!

0x Hilfreiche Antwort

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