Hallo,
habe nachstehendes Problem und weiß nicht was ich tun soll ?:
Mein Vater, seit über 20 Jahren geschieden, ist kürzlich verstorben und hat ein Testament
aus dem Jahre 2005 hinterlassen, in dem er meiner Schwester das gesamte Vermögen vermacht. Ein Pflichtteil wurde mir zwar zugestanden, es wurde jedoch festgelegt, dass dieses Pflichtteil von meiner Schwester in monatlichen Raten bezahlt werden kann, je nachdem was diese aufzubringen in der Lage ist.
Ich gehe davon aus, dass dieses Testament in dieser Form nicht gültig ist. Wer kann mir hier helfen, wie ich in dieser Sache vorgehen kann?
mfg.
schamba
Pflichtteil an mich kann von meiner Schwester in monatlichen Raten bezahlt werden?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein Pflichtteil ist immer in Geld und in einer Summe sofort zu zahlen. Ich sehe da auch kein Problem, wenn deine Schwester als Vermögen auch Geld geerbt hat. Sollte das Vermögen aus einer Immobilie bestehen, bekommt sie entsprechend sicherlich ein Darlehen, da sie ja eine Sicherheit hat. Wenn es gar nicht anders geht, MUSS sie sogar etwas verkaufen um dich auszuzahlen.
Die Frage ist ja, ob du dich mit deiner Schwester verstehst und ihr Ratenzahlung zugestehen möchtest.
Ich bin in der selben lage wie deine Schwester und muß evtl. das Haus verkaufen, um den Pflichtteil auszuzahlen.Gibt es keine humanere Lösung als alles auf einmal zu verlangen, auch wenn es einem vom Gesetz zusteht,darf man das menschliche nicht außer Acht lassen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Mit Einverständnis des Pflichttelsberechtigten kann man sich auch auf andere Zahlungsmodalitäten einigen.
Im Regelfall sollte es aber möglich sein, ein Darlehen auf das Haus aufzunehmen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
10 Antworten
-
15 Antworten
-
4 Antworten
-
8 Antworten