Pflichtteil auch von Stiefmutter bei keiner Gütertrennung

3. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
marceljansen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil auch von Stiefmutter bei keiner Gütertrennung

Hallo,

ich habe mal eine Frage:
Es besteht folgende Ausgangssitutation:

Ein Vater hat 2 Kinder und ist nach dem Tod der Mutter
in 2. Ehe verheiratet. Die Kinder stammen aus erster Ehe.

Lt. Testament sind bekommen die Kinder nur einen Pflichtteil.
Eine Gütettrennung zwischen dem Vater und der neuen Ehefrau,
also der Stiefmutter seiner Kinder, gibt es nicht.

Alleinerbe ist die Ehefrau.

Das meiste Geld vom Vater wurde ausgegeben für den Lebensunterhalt der Ehe und das Geld der Ehefrau wurde gespart. Diese hat auch ein eigenes Konto.

Frage: Haben die Kinder Anspruch auf ein Teil des Gelds der Stiefmutter? (Wird das mit zum Pflichtteil gerechnet, wenn keine Gütertrennung besteht?)

Bitte um Antwort!

Danke!!!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Einen Pflichtteil gegenüber der Stiefmutter gibt es nicht. Jedoch werden Schenkungen an die Ehefrau bei der Ermittlung der Erbmasse ggf. mit berücksichtigt und erhöhen den Pflichtteil.
In diesem Fall ist eine Schenkung jedoch schwer nachweisbar.

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