Pflichtteil aus Lebensversicherung

11. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Keken
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 170x hilfreich)
Pflichtteil aus Lebensversicherung

Hallo,
vielleicht kann jemand helfen. Ich habe 3 Kinder, deren leiblicher (ehelicher) Vater verstorben ist. Der hat kurz vor seinem Tod noch einmal geheiratet und die Bezugsberechtigung an einer Risiko-Lebensversicherung auf seine neue Frau geändert. Nun hat sie das Geld aus der Versicherung bekommen. Nun hat mir ein bekannter Anwalt erzählt, den Kindern würde als Pflichtteil 1/4 der Summe der LV zustehen, es würde sich um den gesetzlichen Pflichtteil handeln. Ist das richtig?

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Hallo Keken,

bei ARD-Ratgeber Recht habe ich folgendes gefunden:

Gehört eine Lebensversicherung zum Nachlaß?
---------------------------------------------
Die Versicherungssumme aus einer Lebensversicherung fällt dann nicht in den Nachlaß, wenn die Bezugsberechtigung auf einen Dritten lautet. Diese dritte Person kann auch der Erbe sein; in diesem Fall wird die Versicherungssumme aber nicht auf den Erbteil angerechnet.


In dem Fall hat der neue Ehefrau also Anspruch auf die komplette Lebensversicherung und muss nicht mit den Erben teilen.

Grüße, Heike

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bigbub
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin

Wie sieht es denn mit den Prämien ,die in den letzten 10 Jahren vom Vater bezahlt wurden aus,werden diese im Pflichtteil mit berücksichtigt?
MfG Bigbub

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Die Prämien werden berücksichtigt, da sie als Schenkung gelten. Bei einer Risiko-Lebensversicherung dürften dabei aber keine nennenswerten Summen zusammen kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.714 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen