Hallo,
vielleicht kann jemand helfen. Ich habe 3 Kinder, deren leiblicher (ehelicher) Vater verstorben ist. Der hat kurz vor seinem Tod noch einmal geheiratet und die Bezugsberechtigung an einer Risiko-Lebensversicherung auf seine neue Frau geändert. Nun hat sie das Geld aus der Versicherung bekommen. Nun hat mir ein bekannter Anwalt erzählt, den Kindern würde als Pflichtteil 1/4 der Summe der LV zustehen, es würde sich um den gesetzlichen Pflichtteil handeln. Ist das richtig?
Pflichtteil aus Lebensversicherung
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
--- editiert vom Admin
Hallo Keken,
bei ARD-Ratgeber Recht habe ich folgendes gefunden:
Gehört eine Lebensversicherung zum Nachlaß?
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Die Versicherungssumme aus einer Lebensversicherung fällt dann nicht in den Nachlaß, wenn die Bezugsberechtigung auf einen Dritten lautet. Diese dritte Person kann auch der Erbe sein; in diesem Fall wird die Versicherungssumme aber nicht auf den Erbteil angerechnet.
In dem Fall hat der neue Ehefrau also Anspruch auf die komplette Lebensversicherung und muss nicht mit den Erben teilen.
Grüße, Heike
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Moin
Wie sieht es denn mit den Prämien ,die in den letzten 10 Jahren vom Vater bezahlt wurden aus,werden diese im Pflichtteil mit berücksichtigt?
MfG Bigbub
Die Prämien werden berücksichtigt, da sie als Schenkung gelten. Bei einer Risiko-Lebensversicherung dürften dabei aber keine nennenswerten Summen zusammen kommen.
--- editiert vom Admin
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