Pflichtteil aus dem Erbe des Vaters fordern, obwohl er im Erbe des Mutter bedacht wurde?

5. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
trauermaus
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Pflichtteil aus dem Erbe des Vaters fordern, obwohl er im Erbe des Mutter bedacht wurde?

Hallo,

Vater starb 2004 - bisher noch kein Erbe ein Pflichtteil gefordert
Ausgangslage: 2 Kinder Erbberechtigt und bei 2 Kinder notarialler Verzicht auf Erbanspruch
Mutter starb 2005 - 4 Erben sind bedacht worden

Kann ein erbberechtigtes Kind jetzt auch noch den Pflichtteil aus dem Erbe des Vaters fordern, obwohl er im Erbe des Mutter bedacht wurde?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47617 Beiträge, 16830x hilfreich)

Ja, prinzipiell kann ein erbberechtigtes Kind noch den Pflichtteil aus dem Erbe des Vaters fordern.

Wenn beide Kinder dies machen, wird daraus aber ein Nullsummenspiel, da sich dann das Erbe der Mutter entsprechend reduziert.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
trauermaus
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie ist das zu verstehen?

Der Mann ist zuerst verstorben. Die Mutter war Alleinerbin.

Nach ihrem Tod hat sie alle 4 Kinder bedacht.

Kann ein Kind jetzt noch den Pflichtteil des zuerst verstorbenen Vaters geltend machen?
Wie ist das zu verrechnen? -

Müssen die Erbengemeinschaft dann den Pflichtteil ausbezahlen?

1x Hilfreiche Antwort

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