Hallo zusammen.Ich wurde enterbt.Der Vater starb im Mai.Mutter lebt noch
Es gibt ein Haus
Der Bruder zieht ins obere Geschoss. Habe ich Anspruch auf einen Pflichtteil und falls ja..Kann ich ihn mir auszahlen lassen?Das Haus hat geschätzt ca 200tausenD Euro Wert..Der Vater ist jetzt Erbe und der Bruder wurde nach dem Tod des Vaters als alleinerben eingesetzt..Was soll ich da machen?
Pflichtteil bei Enterbung
19. Juli 2017
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Frage vom 19. Juli 2017 | 17:41
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil bei Enterbung
Testament oder Erbe?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 19. Juli 2017 | 21:46
Von
Status: Richter (8265 Beiträge, 4561x hilfreich)
Du hast einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 1/8 (gesetzlicher Güterstand) in bar, den du innerhalb von drei Jahren gegenüber Deiner Mutter geltend machen kannst.
-- Editiert von cruncc1 am 19.07.2017 21:51
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#3
Antwort vom 20. Juli 2017 | 13:08
Von
Status: Praktikant (794 Beiträge, 407x hilfreich)
Zitat:1/8
Vermutlich gehörte das Haus beiden Ehepartnern, oder? Dann bekomme ich für den Anteil am haus (Du magst den Anteil am Erbe gemeint und auch Recht haben):
50% gehörten dem Vater. Davon wäre ohne Testament 50% an die Mutter und je 25% an die Söhne gegangen. -> 1/2 * 1/4 = 1/8.
Der Pflichtteil ist die Hälfte, also ein 1/16 des Hauswertes als Geldanspruch.
Warum muss das der Mutter gegenüber geltend gemacht werden?
#4
Antwort vom 20. Juli 2017 | 14:03
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Weil ich hintergangen wurde
#5
Antwort vom 20. Juli 2017 | 14:48
Von
Status: Praktikant (794 Beiträge, 407x hilfreich)
Nein, ich meine: Warum Erbe Mutter, nicht Erbe anderer Sohn.
#6
Antwort vom 20. Juli 2017 | 14:53
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Verstehe ich nicht so ganz was gemeint ist?
#7
Antwort vom 20. Juli 2017 | 15:12
Von
Status: Praktikant (794 Beiträge, 407x hilfreich)
Die Frage ging auch nicht an Dich. cruncc schreibt, der Anspruch ist gegenüber der Mutter geltend zu machen, ich frage mich, was mit dem anderen Sohn ist.
#8
Antwort vom 20. Juli 2017 | 20:17
Von
Status: Richter (8265 Beiträge, 4561x hilfreich)
Zitat:Vermutlich gehörte das Haus beiden Ehepartnern, oder?
Der Pflichtteilsanspruch wird dann aus dem hälftigen Wert des Hauses berechnet. Dieser beträgt 1/8.
Zitat:Dann bekomme ich für den Anteil am haus (Du magst den Anteil am Erbe gemeint und auch Recht haben):
Selbstverständlich meine ich den Anteil am Erbteil
Zitat:Die Frage ging auch nicht an Dich. cruncc schreibt, der Anspruch ist gegenüber der Mutter geltend zu machen, ich frage mich, was mit dem anderen Sohn ist.
Ich habe den Beitrag wohl falsch interpretiert - also nochmal: der Pflichtteilsanspruch kann/muss gegenüber dem/den Erben geltend gemacht werden.
-- Editiert von cruncc1 am 20.07.2017 20:26
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