Pflichtteil bei Erbe nach knapp 2 Jahren

4. Mai 2025 Thema abonnieren
 Von 
Fabe1987
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil bei Erbe nach knapp 2 Jahren

Guten Tag,

Mein Vater ist im November 2022 verstorben, kurz nach dem Tod haben meine beiden Schwestern und ich einen Brief vom Amtsgericht (glaube ich) bekommen, meine Mutter hat uns gebeten diesen zu unterschreiben, es ging wohl darum, dass meine Mutter die Erbin ist, das weiß ich aber auch nicht genau, ich habe meiner Mutter vertraut und unterschrieben, genauso meine beiden Schwestern.

Nun, fast 2 Jahre nach dem Tod möchte ich gerne prüfen, ob ich meinen Pflichtteil gelten machen kann. Wie gesagt ist meine Mutter die Alleinerbin. Dies wurde anscheinend auch noch zu Lebzeiten meines Vaters so festgehalten. Meine Eltern haben sich gegenseitig als Erben einsetzen lassen.

Fragen:

1. Welche Vermögenswerte werden bei einem Pflichtteil für die Berechnung herangezogen, alle wie Barvermögen, Haus etc. zum Zeitpunkt des Todes meines Vaters?
2. Ist es nach fast 2 Jahren überhaupt noch möglich den Pflichtteil gelten zu machen?
3. Welchen Anteil vom Erbe würde ich bekommen, wenn es neben mir noch zwei weitere Geschwister gibt?
4. Erlischt mit dem Erhalt des Pflichtteils mein späterer Erbanspruch?

Vielen Dank und beste Grüße!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49440 Beiträge, 17379x hilfreich)

Zitat (von Fabe1987):
1. Welche Vermögenswerte werden bei einem Pflichtteil für die Berechnung herangezogen, alle wie Barvermögen, Haus etc. zum Zeitpunkt des Todes meines Vaters?

Ja, aber nur das, was auf den Namen Deines Vaters lief.

Zitat (von Fabe1987):
2. Ist es nach fast 2 Jahren überhaupt noch möglich den Pflichtteil gelten zu machen?

Ja, die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre zum Jahresende.

Zitat (von Fabe1987):
3. Welchen Anteil vom Erbe würde ich bekommen, wenn es neben mir noch zwei weitere Geschwister gibt?

1/12

Zitat (von Fabe1987):
4. Erlischt mit dem Erhalt des Pflichtteils mein späterer Erbanspruch?

Das hängt davon ab, was genau im Testament Deiner Eltern stand. Eine Kopie müsste Dir vom Nachlassgericht zugeschickt worden sein.





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#2
 Von 
gerlind
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 35x hilfreich)

@hh

Wie kommt man auf 1/12?

Magst du es erklären? Danke.

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#3
 Von 
gerlind
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 35x hilfreich)

@hh

Wie kommt man auf 1/12?

Magst du es erklären? Danke.

Signatur:

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49440 Beiträge, 17379x hilfreich)

Beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft erbt nach gesetzlicher Erbfolge Deine Mutter 1/2 und die drei Kinder je 1/6. Bei testamentarischer Enterbung haben die Kinder Anspruch auf einen Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils, also 1/12.

Sollten die Eltern durch Ehevertrag Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbart haben, ergeben sich andere Erbteile, bzw. Pflichtteile.

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#5
 Von 
gerlind
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 35x hilfreich)

@hh
Vielen Dank für die präzise Erklärung. Schön, dass Du im Forum bist und LG

Signatur:

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#6
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 237x hilfreich)

Zitat (von Fabe1987):
es ging wohl darum, dass meine Mutter die Erbin ist, das weiß ich aber auch nicht genau, ich habe meiner Mutter vertraut und unterschrieben, genauso meine beiden Schwestern.

Da du nicht mehr genau weißt, was du und deine Schwestern unterschrieben haben, wäre es wichtig heraus zu finden, was das war. Kann es sein, dass ihr einen Pflichtteilverzicht unterschrieben habt? Ich vermute dies.

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