Guten Tag,
Mein Vater ist im November 2022 verstorben, kurz nach dem Tod haben meine beiden Schwestern und ich einen Brief vom Amtsgericht (glaube ich) bekommen, meine Mutter hat uns gebeten diesen zu unterschreiben, es ging wohl darum, dass meine Mutter die Erbin ist, das weiß ich aber auch nicht genau, ich habe meiner Mutter vertraut und unterschrieben, genauso meine beiden Schwestern.
Nun, fast 2 Jahre nach dem Tod möchte ich gerne prüfen, ob ich meinen Pflichtteil gelten machen kann. Wie gesagt ist meine Mutter die Alleinerbin. Dies wurde anscheinend auch noch zu Lebzeiten meines Vaters so festgehalten. Meine Eltern haben sich gegenseitig als Erben einsetzen lassen.
Fragen:
1. Welche Vermögenswerte werden bei einem Pflichtteil für die Berechnung herangezogen, alle wie Barvermögen, Haus etc. zum Zeitpunkt des Todes meines Vaters?
2. Ist es nach fast 2 Jahren überhaupt noch möglich den Pflichtteil gelten zu machen?
3. Welchen Anteil vom Erbe würde ich bekommen, wenn es neben mir noch zwei weitere Geschwister gibt?
4. Erlischt mit dem Erhalt des Pflichtteils mein späterer Erbanspruch?
Vielen Dank und beste Grüße!
Pflichtteil bei Erbe nach knapp 2 Jahren
4. Mai 2025
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Frage vom 4. Mai 2025 | 19:27
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil bei Erbe nach knapp 2 Jahren
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 4. Mai 2025 | 20:42
Von
Status: Unbeschreiblich (49440 Beiträge, 17379x hilfreich)
Zitat1. Welche Vermögenswerte werden bei einem Pflichtteil für die Berechnung herangezogen, alle wie Barvermögen, Haus etc. zum Zeitpunkt des Todes meines Vaters? :
Ja, aber nur das, was auf den Namen Deines Vaters lief.
Zitat2. Ist es nach fast 2 Jahren überhaupt noch möglich den Pflichtteil gelten zu machen? :
Ja, die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre zum Jahresende.
Zitat3. Welchen Anteil vom Erbe würde ich bekommen, wenn es neben mir noch zwei weitere Geschwister gibt? :
1/12
Zitat4. Erlischt mit dem Erhalt des Pflichtteils mein späterer Erbanspruch? :
Das hängt davon ab, was genau im Testament Deiner Eltern stand. Eine Kopie müsste Dir vom Nachlassgericht zugeschickt worden sein.
#2
Antwort vom 4. Mai 2025 | 21:05
Von
Status: Praktikant (517 Beiträge, 35x hilfreich)
@hh
Wie kommt man auf 1/12?
Magst du es erklären? Danke.
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#3
Antwort vom 4. Mai 2025 | 21:05
Von
Status: Praktikant (517 Beiträge, 35x hilfreich)
@hh
Wie kommt man auf 1/12?
Magst du es erklären? Danke.
#4
Antwort vom 4. Mai 2025 | 21:14
Von
Status: Unbeschreiblich (49440 Beiträge, 17379x hilfreich)
Beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft erbt nach gesetzlicher Erbfolge Deine Mutter 1/2 und die drei Kinder je 1/6. Bei testamentarischer Enterbung haben die Kinder Anspruch auf einen Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils, also 1/12.
Sollten die Eltern durch Ehevertrag Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbart haben, ergeben sich andere Erbteile, bzw. Pflichtteile.
#5
Antwort vom 4. Mai 2025 | 21:32
Von
Status: Praktikant (517 Beiträge, 35x hilfreich)
@hh
Vielen Dank für die präzise Erklärung. Schön, dass Du im Forum bist und LG
#6
Antwort vom 6. Mai 2025 | 00:37
Von
Status: Praktikant (993 Beiträge, 237x hilfreich)
Zitates ging wohl darum, dass meine Mutter die Erbin ist, das weiß ich aber auch nicht genau, ich habe meiner Mutter vertraut und unterschrieben, genauso meine beiden Schwestern. :
Da du nicht mehr genau weißt, was du und deine Schwestern unterschrieben haben, wäre es wichtig heraus zu finden, was das war. Kann es sein, dass ihr einen Pflichtteilverzicht unterschrieben habt? Ich vermute dies.
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