Pflichtteil bei Hausverkauf auf Rentnebasis

30. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
MM7667
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 15x hilfreich)
Pflichtteil bei Hausverkauf auf Rentnebasis

Hallo ich brauche mal euren Rat.
Mein vater 71 möchte mir sein Haus auf Rentenbasis verkaufen ich soll ihm monatloch 700,00 Euro zahlen. Dafür hätte er selbstverständlich Wohnrecht auf Lebzeit und wir würden die Pflege übernehmen. Zu meinen 2 anderen Geschwister hat er ein sehr zerüttet Verhältnis, daher kam ihm auch die Idee mit dem hausverkauf an mich. Er emint ich würde später somit auch um die Pflxihtteilauszahlung meiner Geschwister drumrum kommen. Stimmt das?? Da wenn ich das Haus jetzt monatlich durch eine Rentenzahlung an meine Eltern abstottere möchte ich später nicht nochmal an ,eine Geschwister zahlen. Pls help.

-----------------
""

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hambre
Status:
Schüler
(194 Beiträge, 74x hilfreich)

Das dürfte auf eine gemischte Schenkung hinauslaufen.

Die Rentenzahlung wird in einen Kapitalwert umgerechnet, der dann als Kaufpreis gilt. Das gilt auch für die Übernahme der Pflegeverpflichtung.

Wenn der durch die Summe ergbende Betrag deutlich unter dem Verkehrswert liegt, dann gilt der Rest als Schenkung. Bezüglich des Schenkungswertes ist dabei später durchaus ein Pflichtteilergänzungsanspruch für die Geschwister denkbar.

Ob der dann tatsächlich zu zahlen ist, hängt aber von weiteren Faktoren ab.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MM7667
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 15x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort. Das Problem ist das er mir gerne das Haus geben möchte und zwar so das ich möglichst wenig bis gar nichts zahlen muss. Warum ist lange Geschichte.

Welche Alternative gebe es denn, verzichten werden meine Geschwister definitv nicht. Er sagte auch schon was wennn er es mir vermacht und nicht vererbt??? B.z.w den Restwert des Hauses nach der Rentenzahlung nicht vererbt sondern vermacht.

Wäre super wenn ihr mir nochmal antworten könntet.

-----------------
""

9x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4508x hilfreich)

Welche Alternative gebe es denn, verzichten werden meine Geschwister definitv nicht.
Wenn der Vater noch 10 Jahre lebt und sich kein umfassendes Wohnrecht oder den Nießbrauch vorbehalten hat, gehen die Geschwister vollständig leer aus. Innerhalb von 10 Jahren sinkt der Anspruch auf Pflichtteilsergänzung jährlich um 10 %.

Der Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsanspruch kann nicht umgangen werden.

B.z.w den Restwert des Hauses nach der Rentenzahlung nicht vererbt sondern vermacht.
Das ist dasselbe.

-----------------
" "

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hambre
Status:
Schüler
(194 Beiträge, 74x hilfreich)

quote:
und zwar so das ich möglichst wenig bis gar nichts zahlen muss.


700€ pro Monat zzgl. Pflegeverpflichtung ist aber weit weg von wenig bis gar nichts. Wenn es dumm läuft, d.h Dein Vater sehr alt wird und über längere Zeit ein Pflegefall ist, dann kann das ausgesprochen teuer werden.

Nehmen wir an, Dein Vater wird 100, dann summieren sich alleine die Rentenzahlungen auf ca. 250.000€.

Von Scheinverträgen ist im übrigen dringend abzuraten. Deratige Dinge gehen meistens nach hinten los.

Bedenken sollte man zudem, dass derartige Vorgehensweisen ein hohes Streitpotential in sich bergen und nach dem Tod des Erblassers sehr häufig vor Gericht landen und dort erbittert ausgetragen werden.

-----------------
""

-- Editiert hambre am 01.01.2013 21:45

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MM7667
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 15x hilfreich)

Nein ein Scheinvertrag gibt es nicht. Das Geld wird natürlich bezahlt. Habe jetzt mit ihm gesprochen wahrscheinlich wird es so laufen das wir das Grundstück aufteilwn. Ich kaufe ihm das Haus und einen Teil vom Grundstück ab.Der Rest bleibt in seinem Besitz.

Im gesamten hat er bereits in den letzten 9 Jahren 50.000 Euro von uns bekommen für diverse Ausgaben. Diese rechnet er uns an ud Quitiert uns diese. Als abschlusszahlung möchte er nochmal 10.000 Euro die er bei Vertragsabschluss erhält. Somit gehört das Haus und ein Teil des Grundstückes uns der Rest geht später mal in die Erbmasse ein, da es ein altes Haus ist hat es höchstens einen Wert von 20.000-30.000€ das Grundstück hat einen Wert von ca 40.000€ . Oder wir kaufen es ihm vielleicht nochmal ab.

Hoffen das es so alles gut geht. Ist echt kompliziert in Deutschland. Danke für euren Rat, was haltet ihr von dem o.g Vorschlag.

Lg

-----------------
""

6x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.909 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen