Pflichtteil bei Schenkung an Erblasser

15. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
K. Zinken
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil bei Schenkung an Erblasser

Hallo,

folgende Situation:

Ein auf den Namen der Ehefrau laufendes Grundstück wird verkauft und der Erlös fließt in die Tilgung von Belastungen eines anderen Grundstücks, dass auf beide Namen läuft.
Drei Jahre später stirbt der Ehemann.
Bei der Pflichtteilsberechnung für den Sohn wird diese "halbe Tilgung" als Anspruch der Ehefrau gegen ihren verstorbenen Mann geltend gemacht und bei der Berechnung des Wertes des Erbes abgezogen.
Ist das richtig? Also nicht eine Schenkung DES Verstorbenen, sondern AN den Verstorbenen?

Würde mich über Rat freuen.

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Bei der gesetzlich vorgesehenen Gütertrennung scheint mir das plausibel zu sein.
Wo soll denn hier eine Schenkung DES Verstorbenen sein?

Die Ehefrau hat vielmehr Ihren Ehemann von einer Verbindlichkeit befreit.

Das Ergebnis scheint daher zu stimmen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
K. Zinken
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, Danke für die Antwort.

Was ich nicht verstehe ist, dass die Ablösung des gemeinsamen Kredites zwei Jahre vor dem Tod des Mannes zu Ansprüchen führt, aber die jahrelangen alleinigen Ratenzahlungen des Ehemannes nicht?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.839 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen