Hallo,
folgende Situation:
Ein auf den Namen der Ehefrau laufendes Grundstück wird verkauft und der Erlös fließt in die Tilgung von Belastungen eines anderen Grundstücks, dass auf beide Namen läuft.
Drei Jahre später stirbt der Ehemann.
Bei der Pflichtteilsberechnung für den Sohn wird diese "halbe Tilgung" als Anspruch der Ehefrau gegen ihren verstorbenen Mann geltend gemacht und bei der Berechnung des Wertes des Erbes abgezogen.
Ist das richtig? Also nicht eine Schenkung DES Verstorbenen, sondern AN den Verstorbenen?
Würde mich über Rat freuen.
Pflichtteil bei Schenkung an Erblasser
15. September 2003
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Frage vom 15. September 2003 | 22:42
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil bei Schenkung an Erblasser
#1
Antwort vom 16. September 2003 | 23:05
Von
Status: Lehrling (1337 Beiträge, 260x hilfreich)
Bei der gesetzlich vorgesehenen Gütertrennung scheint mir das plausibel zu sein.
Wo soll denn hier eine Schenkung DES Verstorbenen sein?
Die Ehefrau hat vielmehr Ihren Ehemann von einer Verbindlichkeit befreit.
Das Ergebnis scheint daher zu stimmen.
#2
Antwort vom 17. September 2003 | 21:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo, Danke für die Antwort.
Was ich nicht verstehe ist, dass die Ablösung des gemeinsamen Kredites zwei Jahre vor dem Tod des Mannes zu Ansprüchen führt, aber die jahrelangen alleinigen Ratenzahlungen des Ehemannes nicht?
Und jetzt?
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