Ich hab da mal eine Frage und hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt!
Mein Bruder lebt mit einem Freund zusammen und hat ein beträchtliches Vermögen angehäuft, ob es eine Lebenspartnerschaftsvereinbarung zwischen den beiden gibt ist mir nicht bekannt, wenn ja dann wurde das heimlich durchgeführt! Wenn meinem Bruder "gottbehüte" etwas passieren würde, würde mir dann ein Pflichtteil an seinem Erbe zu kommen?
Eine weitere Frage wäre, meine Eltern, wäre ich erbberechtigt, wenn einem der beiden etwas passieren würde? Beispielsweise mein Vater würde ableben, wie wäre die Vrteilng der Pflichterbteile ? 50% meine Mutter, je 25% für mich und meinen Bruder? oder alles an die Mutter und erst nach deren ableben 50% für jeden Bruder? danke für eure qualifizierten antworten!
Pflichtteil beim Tod des Bruders?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Um Deine Fragen zu beantworten, müsste man erst einmal wissen, ob hier Testamente vorliegen.
Olympia
Hallo erstmal,
also ich denke mal mein Bruder hat seinem Partner per Testament alles vermacht und umgekehrt. Ich hab mal vom Notar gehört, so wie ich miche erinnere als ich mein Testament machte, daß mein Bruder einen Pflichtteil von 15% bekommen könnte, selbst wenn ich alles zu Gunsten meiner Frau vererbe.
Meine Eltern haben ebenfalls ein Testamet wo der, der zu erst geht dem Hinterbliebenen alles vermacht! Aber auch hier soll es laut Notar, wenn ich mich Richtig erinnere einen Einklagbaren Pflichtteil von 25% für einen Abkömling geben ngeachtet der Testamentarishen Verfügung!
Wer nett, wenn mir hier einer, der es wirklich genau weiß beantworten könnte!
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Geschwister haben kein Pflichtteilsrecht. Gesetzlicher Erbe bei Tod Deines Bruders wirst Du nur, wenn dein Bruder keine Kinder hat und auch die Eltern nicht mehr leben. Wenn Du ein Testament machst, in dem Dein bruder nicht bedacht wird, dann bekommt er auch nichts. Woher die 15% kommen, ist mir schleierhaft.
Einen Pflichtteil gibt es nur dann, wenn man enterbt wurde.
Die Aufteilung 50% Mutter, 25% je Kind bei Tod des Vaters ist die gesetzliche Erbfolge, wenn kein Testament vorhanden ist.
Testamentarisch kann man davon abweichen, wobei Ehepartner und Kinder ein Pflichtteilsrecht haben, der der Hälfte des gesetzlichen Erbteils entspricht. Diesen Pflichtteil kann man auch per Testament nicht entziehen.
Wenn keine Kinder vorhanden sind, dann sind auch die Eltern pflichtteilsberechtigt, nicht jedoch die Geschwister.
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