Hallo,
mein Vater ist im Dezember 2006 verstorben und ich bin im Testament als Erbe eines Hauses sowie einer Wohnung und der gesammten Bar- und Sachwerte eingetragen gewesen.
Seine Lebensgefährtin erhält eine Wohnung.
Ich habe nun den Erbschein (aufgrund eines nicht guten Verhältnisses zu der Lebensgefährtin meines Vaters) für mich alleine beantragt und erfülle nun die Übertragung der einen Wohnung als Vermächtnis. Habe den Erbschein auch so bekommen.
Nun macht meine Mutter Pflichtteilsansprüche gegen mich geltend. Noch nicht anwaltlich, sondern erstmal nur mündlich.
Wir wollen uns deswegen heute abend zusammen setzen.
Im Zuge der Trennung meiner Eltern wurde meine Mutter wegen der Zugewinngemeinschaft von meinem Vater ausgezahlt. Damals wurde das Haus sowie alle Lebensversicherungen und die eine Wohnung berücksichtigt. Die andere Wohnung wurde nicht berücksichtigt, da mein Vater sie von seiner Mutter geerbt hat.
Was für Ansprüche hat meine Mutter nun gegen mich?
Zum Abschluss nochmal die Gesamtsumme des Erbes
- Haus (Wert: ca. 200.000 €)
- Wohnung (Wert: ca. 70.000 € und wird an die Lebensgefährtin übertragen)
- Wohnung (Wert: ca 80.000 € - damals mein Vater geerbt von seiner verstorbenen Mutter €)
- Barvermögen (Wert: 80.000 € - resultierend aus dem Verkauf von einem Haus, was mein Vater von seiner damaligen verstorbenen Freundin geerbt hat)
Meine Eltern sind nicht geschieden.
Pflichtteil der Mutter
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
--- editiert vom Admin
Wenn die Eltern nicht geschieden waren und der Vater auch keine Scheidung eingereicht hat, dann ist die Mutter pflichtteilsberechtigt.
Die Zahlungen zum Ausgleich des Zugewinns werden auf den Pflichtteil nur dann angerechnet, wenn das vereinbart war oder vom Vater ausdrücklich so bestimmt wurde.
Daher kann es sein, dass die Mutter einen Pflichtteilanspruch in Höhe von 25% des Nachlasses, also 107.500€, die ausgezahlt werden müssen.
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Nein, sie sind nicht geschieden.
Aber es wurde der Zugewinn der Ehe doch auch schon auseinandergerechnet.
Kann man das nicht noch irgendwie mindernd gelten machen?
wer hat diesen zugewinn durch geführt ?normalerweise wird das doch nur bei scheidungen gemacht.
hast du davon irgend etwas schriftliches, wie die gesamtsumme war und was deine mutter davon erhalten hat ?
hat sie deinem vater eine verzichterklärung unterschrieben nachdem sie aus gezahlt worden ist ?
ostseeperle
--- editiert vom Admin
na wenn ein zugewinn gemacht wurde dann hat sie ihren teil von der ehezeit doch schon bekommen aber wie gesagt ich kennen das nur bei scheidung das sowas gemacht wird .
und wenn sie geschieden ist würde ihr nix zustehen ,deshalb war meine frage ob sie was unterschrieben hat .
also ich würde mir bei der geschichte auf alle fälle einen anwalt nehmen
ostseeperle
--- editiert vom Admin
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