Pflichtteil der Mutter von ihrem Vater an Enkel

17. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
NorbertM
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil der Mutter von ihrem Vater an Enkel

Hallo. Kann mir jemand dazu was sagen?

Meine verstorbene Mutter hatte in ihrer Jugend den Kontakt zu ihrem Vater, meinem Großvater, vollständig und endgültig abgebrochen. Theoretisch könnte mein Großvater mit so 100+ noch am Leben sein, wahrscheinlich nicht, jedoch hatte meine Mutter, soweit ich weiß, nie eine Todesnachricht von irgendwoher erhalten. Ich selbst habe ihn nie gesehen.

Die Frage ist nun simpel: Sollte mein Großvater verstorben sein und eine Erbmasse hinterlassen haben, hätte ich dann die Möglichkeit als Alleinerbe meiner Mutter auch deren nicht geltend gemachten Pflichtteil vom Erbe ihres Vaters zu beanspruchen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Zuerst solltest du klären, ob dein Opa noch lebt.
Wenn er bereits gestorben ist, ist die Frage, ob er ein Testament hinterlassen hat. Wird dies beim Nachlassgericht eingereicht, werden alle Erben informiert, die darin aufgeführt sind.
Erben können dann einen Erbschein beantragen, in dem sie angeben, zu wievielen Teilen sie erbberechtigt sind (Erbschein wird nicht immer beantragt, da ja viele nicht viel erben) und wer noch erbberechtigt ist.

Hat der Opa ein Testament hinterlassen, ist die Frage, ob er seine Tochter enterbt hat, dann wäre sie immer noch pflichtteilsberechtigt und müsste dieses anfordern (immer in bar).

Hat der Opa kein Testament hinterlassen, dann wäre deine Mutter ganz normal erbberechtigt.

Aber du sagst selber, dass du nicht weißt, ob er schon gestorben ist. Vielleicht ist er ja schon lange tot und deine Mutter wollte nichts vom Erbe (hat z.B. ausgeschlagen oder ggf. einen Pflichtteil nicht gefordert).

Deine Frage wäre aber auf jeden Fall mit ja zu beantworten, wenn deine Mutter Erbin wäre und gestorben ist, dann würdest du ggf. als Erbe nachrutschen und könntest es entsprechend einfordern. Dazu müsstest du aber wissen, an wen du dich wenden musst.

Lohnt sich aber nur, wenn auch etwas zu erben wäre.
Dein Fall ist übrigens so einer, warum ich das deutsche Erbrecht manchmal nicht nachvollziehen kann - keine Beziehung, nie gesucht aber dann die Hand rechtlich aufhalten dürfen oder wollen (Entschuldige, soll keine Moralpredikt sein, sondern nur ein pragmatischer Komentar).

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#2
 Von 
NorbertM
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Deine Kritik am deutschen Erbrecht verstehe ich schon, denn genau darum geht es: Ob ich bei einem völlig fremden Mann den ich nie sah etwas vom Erbe abgreifen kann. Aber ein schlechtes Gewissen hätte ich da nicht, denn nach Berichten meiner Mutter war er äußerst mies, ihre leibliche Mutter starb als Mutter ca. 10 war und die Stiefmutter und ihr Vater, jener Großvater also, schlugen sie mit dem Feuerhaken. So eine totale Trennung kommt ja nicht ohne Grund. Aber Geld stinkt nicht sage ich mir, mir täte es wohl. Und ich mag Katzen, aber dieser Großvater ertränkte laut Mutter seine Katze weil sie mal einen Fisch klaute den er sich gekauft hatte.
Es ist theoretisch möglich dass meine Mutter ein Erbe ausschlug und mir nichts davon erzählte, für wahrscheinlich halte ich es aber nicht. Viel eher vermute ich, falls der Großvater Vermögen hatte und verstarb, eben wegen des Erbrechts meiner Mutter von ihrem Familienzweig so vorgegangen wurde, dass sie nichts erfährt, also ohne Testamentseröffnung, was ja möglich ist wenn es sich lohnt und die anderen Erben sich einig sind.
Dass er verstarb nehme ich als fast sicher an. Also nehme ich an, dass entweder kein nennenswertes Vermögen da war und es deshalb keine Testamentseröffnung gab, oder dass es einiges Vermögen gab und meine Mutter deshalb keine Kenntnis haben sollte. Dies ist wiederum zumindest gut möglich, denn er war zuletzt wohl Geschäftsmann und extrem materialistisch. Als meine Mutter mal von ihrem Onkel sexuell bedrängt wurde quittierte er ihre Erschütterung mit der Empfhelung sich nicht so zu haben, von dem Onkel könne nämlich gut geerbt werden. Na ja, nach meiner Einschätzung hat ein geschäftstreibender, skrupelloser Materialist das Potential zu wirtschaftlichem Erfolg.

Wie dem auch sei, die letzten 60 Jahre dieses Familienzweigs sind für mich eine Blackbox, alles ist möglich.

Aber wie könnte ich das angehen? Ich habe von diesem Großvater nur seinen Namen in der Geburtsurkunde meiner Mutter. Darin steht aber keine damalige Anschrift, auch kein Geburtsdatum des Großvaters. Wie kann ich vorankommen um herauszufinden ob meine Mutter etwas hätte erben müssen?

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