Pflichtteil der Tochter weitere Vorgehensweise?

23. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
nastyr
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil der Tochter weitere Vorgehensweise?

Hallo zusammen,

leider wissen wir nicht recht, wie wir vorgehen sollen.

Folgender Fall:

Der Vater ist gestorben und hat seine Frau (ist nicht die leibliche Mutter seiner Tochter) als Alleinerbin in einem Schreiben/Testament benannt. Der Tochter steht doch nun ein Pflichtteil zu?

Wie muss die Tochter nun vorgehen. Muss sie sich bei einem Nachlassgericht melden? Es liegt der Tochter allerdings keine Stebeurkunde und Testament vor.

Wird die Tochter von einer Behörde automatisch kontaktiert? Was tun?

Vielen Dank für eine Antwort.



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8245 Beiträge, 4559x hilfreich)

#Der Tochter steht doch nun ein Pflichtteil zu?#
Ja.

#Wie muss die Tochter nun vorgehen. Muss sie sich bei einem Nachlassgericht melden?#
Die Tochter erhält eine Abschrift des eröffneten Testaments vom Nachlassgericht zur Kenntnisnahme.

Den Pflichtteilsanspruch (Hälfte des gesetzlichen Erbteils) kann die Tochter gegenüber der Alleinerbin innerhalb von drei Jahren geltend machen.

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#2
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Die Tochter muss die Erbin (also die Witwe) schriftlich dazu auffordern, ihr die Höhe des Nachlasses mitzuteilen.
Dazu kann sie ein Nachlassverzeichnis fordern.

Aus diesem Betrag berechnet sie dann selbst die Höhe des Pflichtteils.
Dann teilt sie der Erbin die Höhe der Forderung mit und fordert sie zur Auszahlung auf.

Für dieses Verfahren kann sie auch einen Rechtsanwalt beauftragen.

Der Anspruch besteht sofort und ist normalerweils sofort nach Wertermittlung fällig.

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"Lukas 7,23"

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