Guten Abend,
ich hatte nie Kontakt zu meinem Vater gehabt, da dieser es nicht wollte. Meine Eltern waren nie verheiratet und mein Vater hat noch mehrere Kinder von anderen Frauen.
Nun bin ich nicht mehr die Jüngste und weiß nicht mal, ob mein Vater noch lebt. Laut Gesetz steht mir ein Pflichtanteil zu. Wie erfahre ich, ob mein Vater bereits tot ist oder noch lebt? Laut Internetrecherche werde ich nicht automatisch informiert, wenn mein Vater tot ist. Wie kann ich vorgehen, um mein Pflichtanteil einzufordern? Von welcher Behörde kann ich Infos anfordern?
Ob es ein Testament gibt, weiß ich nicht.
Pflichtteil einfordern, wenn kein Kontakt besteht
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Zitatweiß nicht mal, ob mein Vater noch lebt :
ZitatWie erfahre ich, ob mein Vater bereits tot ist oder noch lebt? :
Das bekommt man heraus über eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt (EMA). Dazu braucht man die eigene Geburtsurkunde, auf der (hoffentlich) der Vater eingetragen ist, als Nachweis der Anfrageberechtigung, und irgendeinen früheren Wohnort des Vaters, z.B. den bei der eigenen Geburt. Das EMA ermittelt dann den aktuellen Wohnort oder teilt das Todesdatum und den Todesort mit. Probier's mal so, und melde dich gerne wieder hier.
ZitatLaut Gesetz steht mir ein Pflichtanteil zu. :
Kommt drauf an. In der Regel wirst du Miterbin neben deinen Halbgeschwistern, es sei denn, der Vater hat testamentarisch etwas anderes verfügt. Dann steht dir allerdings ein Pflichtanteil zu.
Vater steht in meiner Geburtsurkunde drin. Aktueller Wohnort ist bekannt. Sollte er noch leben, muss ich dann alle paar Jahre nachforschen, ob er die "Augen geschlossen" hat? Oder wie verfahre ich dann weiter?
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Du könntest ihm mal deine aktuelle Adresse zukommen lassen. Falls er mit einem potentiellen Erben zusammenlebt, auch dem. Bei eurem Nicht-Verhältnis gern mit der Information "Für den Todesfall".
Hintergrund: Wenn der Erbe einen Erbschein beantragt, muss er die gesetzlichen Erben (zu denen du gehörst) mit Adresse angeben, so gut er das weiß. Diese werden dann vom Nachlassgericht angeschrieben (ob sie das Testament anfechten möchten).
Wenn allerdings kein Erbschein beantragt wird bleibt nur gelegentliches Nachfragen.
Dass man auch Schulden ("Negatives Erbe") erben kann ist dir bekannt, oder?
Zitat:
Dass man auch Schulden ("Negatives Erbe") erben kann ist dir bekannt, oder?
Das ist mir bekannt, ja. Aber so etwas weiß ich ja nicht im Voraus, da kein Kontakt besteht. Ist auch irgendwie etwas mies, er hat nie nach mir gefragt und ich soll dann seine Schulden begleichen?
Ich habe davon nicht wirklich Ahnung. Was ist denn in meinem Fall die beste Vorgehensweise, wenn nie Kontakt bestand, ohne in ein "Fettnäpfchen" zu treten?
ZitatIch habe davon nicht wirklich Ahnung. Was ist denn in meinem Fall die beste Vorgehensweise, wenn nie Kontakt bestand, ohne in ein "Fettnäpfchen" zu treten? :
Wie wäre es mit weiterhin keinen Kontakt haben?
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-- Editiert von susi2604 am 05.08.2019 23:23
ZitatWie wäre es mit weiterhin keinen Kontakt haben? :
Das ist mir schon klar...will ich ja auch nicht. Aber deshalb muss ich ja nicht auf meinen Pflichtanteil verzichten... Ich habe den Kontakt einmal gesucht, er wollte nicht und hat es deutlich gesagt. Auch habe ich mir meinen Vater nicht ausgesucht. Ich bin ja schon mein Leben lang bestraft damit, dass ich nicht als Mensch erwünscht bin. Traurig genug...ich kann wohl am wenigsten dafür. Also warum sollte er bzw. seine Erben nicht dafür geradestehen, wenn er schon nie für mich da war.
ZitatWenn der Erbe einen Erbschein beantragt, muss er die gesetzlichen Erben (zu denen du gehörst) mit Adresse angeben, so gut er das weiß. Diese werden dann vom Nachlassgericht angeschrieben (ob sie das Testament anfechten möchten). :
Erfährt man dann auch, ob es ein "positives" oder "negatives" Erbe ist oder ist es dann wie ein Lottospiel?
Ist es richtig, wenn ich nicht als gesetzlicher Erbe angegeben werde, dass ich dann auch nicht angeschrieben werde, wenn er tot ist? Oder forscht das Nachlassgericht auch noch im Hintergrund nach?
-- Editiert von susi2604 am 05.08.2019 23:22
Zitat:Du wirst wie gesagt nur angeschrieben, wenn ein testamentarischer Erbe einen Erbschein beantragt. Momentan ist dir nicht mal bekannt ob ein Testament exisitert.Zitat:
Erfährt man dann auch, ob es ein "positives" oder "negatives" Erbe ist oder ist es dann wie ein Lottospiel?
Ist es richtig, wenn ich nicht als gesetzlicher Erbe angegeben werde, dass ich dann auch nicht angeschrieben werde, wenn er tot ist? Oder forscht das Nachlassgericht auch noch im Hintergrund nach?
In dem Fall, dass der testamentarische Erbe dich bei Erbscheinantrag nicht mit angibt, wird das Nachlassgericht sicherlich ohne weitere Anhaltspunkte keine weiteren Nachforschungen anstellen: der Beantrager des Erbscheins muss immerhin an Eides statt versichern, dass er alle in Frage kommenden Erben nach bestem Wissen und Gewissen angegeben hat und gegebenenfalls weitere mitteilt, wenn ihm die (z.B. bei Durchsicht der geerbten Unterlagen) noch auffallen. Wenn der Beantrager aber tatsächlich nichts von dir weiß, dann ist das halt so - du hast dann noch 30 Jahre Zeit, dich bei ihm zu melden und deinen offenbar heiligen Pflichtteil einzufordern.
Zitat:
Momentan ist dir nicht mal bekannt ob ein Testament exisitert.
Woher auch, wenn seit Geburt kein Kontakt besteht...
Ich weiß ja nicht mal, wer im Todesfall erbt. Ob er mit seiner damaligen Frau noch zusammen ist, keine Ahnung. Ich kenne nicht mal ihren Namen. An meinen Vater kann ich mich wohl nicht mehr wenden, wenn er tot ist. Ich kenne seine Familie nicht. Wie kann ich denn so etwas rausbekommen, von wem ich meinen Pflichtteil einfordern kann? Oder kann ich dem zuständigen Nachlassgericht z. B. jetzt schon mitteilen, dass ich ein leibliches Kind von ihm bin, auch wenn er noch lebt?
Ist irgendwie gar nicht so einfach.
Jetzt schon an das Nachlassgericht schreiben bringt nur was, wenn dein Vater schon verstorben ist.
... zudem weiß man heute noch gar nicht, welches das zuständige NG ist. Er könnte ja auch noch umziehen.
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