Pflichtteil einfordern - Fliesst das Haus mit in die Pflichtteilsberechnung mit ein?

29. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
motte72
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)
Pflichtteil einfordern - Fliesst das Haus mit in die Pflichtteilsberechnung mit ein?

Guten Tag,

meine Eltern waren 40 Jahre verheirat und dann ist meine Mutter vor 2 Jahren gestorben. Nun möchte ich aufgrund aktueller Ereignisse mein Pflichtteil einfordern.Mein Vater hat noch nicht wieder geheiratet.
Mein Vater lebt noch und lebt z.Zt. weiter in seinem Haus und er will es nun verkaufen. Das Haus lief vor dem Tod meiner Mutter auf den Namen meines Vaters.
Fliesst das Haus mit in die Pflichtteilsberechnung mit ein ??
Vielen Dank vorab für eure Antworten !

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Wenn deine Mutter nicht als Miteigentümer des Hauses im Grundbuch eingetragen war/ist, dann wird das Haus bei der Pflichtteilberechnung nicht berücksichtigt.

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4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
motte72
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)

was kommen für Kosten auf mich zu wenn ich das ganze über einen Anwalt laufen lasse ? Da ich keinen Kontakt mehr zu meinem Vater habe, wüsste ich sonst nicht wie ich erfahre, ob meine Mutter zum Zeitpunkt des Todes im Grundbuch stand.Hat jemand vielleicht eine Idee wie ich das rausbekommen kann ohne das grosse Kosten entstehen ?

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

Als Pflichtteilsberechtigter haben Sie gegen den oder die Erben einen Anspruch auf Erteilung eines Nachlassverzeichnisses gemäß Paragraph 2314 BGB. Anhand des Nachlassverzeichnisses lassen sich dann auch die Werte bestimmen. Das Honorar eines Rechtsanwalts bestimmt sich-zumindest bei Bezahlung nach den gesetzlichen Gebühren-aus dem Gegenstandswert. Gegenstandswert ist hier der Wert des Pflichtteiles zum Zeitpunkt des Todes der Erblasserin. Man kann mit einem Rechtsanwalt auch eine Gebührenvereinbarung schließen. Bei außergerichtlichen Angelegenheiten ist die Höhe des Honorars dabei weitestgehend flexibel aushandelbar.

Gruß

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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
motte72
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)

kann ich als Pflichteilsberechtiger selber einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt anfordern.
Wenn ja, wie geht das ? kann die Anforderung per Post erfolgen. Wie muss das Schriftstück aussehen ?

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4x Hilfreiche Antwort

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