Pflichtteil einfordern ja oder nein?

28. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Iberoplayer
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 12x hilfreich)
Pflichtteil einfordern ja oder nein?

Geehrte Nutzer,

wie im Betreff schon geschrieben stelle ich mir momentan die Frage ob ich meinen Pflichtteil einfordern sollte oder nicht.

Folgende Situation:
Mein Vater ist schwer krank und wird wohl leider in absehbarer Zeit versterben. Nun haben meine Eltern mir und meinen beiden Brüdern eröffnet das sie ein Berliner Testament haben.
Mein Vater lag leider im Krankenhaus und so hat meine Mutter mir es erklaert das Sie zunächst alles erben würde und wir Söhne nach ihrem ableben erst Erben werden!
Sie wäre an das Erbe gebunden und kann es nicht verändern und auch nicht das Vermögen "verbraten"!
Und das wir aber auch bei ableben unseres Vaters einen Pflichteil einfordern können dann aber später keinen Anspruch mehr bei ableben unserer Mutter haben.
Es handelt sich hauptsächlich um Immobilien-Werte im siebenstelligen Bereich.

Mein Problem ist nun einfach ob ich meinen Pflichtteil einfordern sollte oder nicht!
Denn auf der einen Seite Vetraue ich meinen Eltern, andererseits gab es in den vergangenen Jahren auch erhebliche familiäre Probleme so das meine Brüder einen besseren Draht zu meinen Eltern pflegen als ich. Ausserdem habe ich auch gehört das es bestimmte Möglichkeiten gibt wo ich später leer ausgehen könnte wenn ich jetzt auf meinen Pflichtteil verzichte.

Hinzu kommt das ich natürlich auch selbst nachdenke was meine Möglichkeiten betrifft denn ehrlich gesagt könnte ich das Erbe auch wenn ich hoffe das mein Vater noch lange lebt jetzt mit 29Jahren besser gebrauchen als in wie ich hoffe Jahrzenten die meine Mutter noch bis zu ihrem ableben hat.

Was ich überhaupt nicht möchte ist ein Erbstreit oder ähnliches so das ich ein bisschen denke, Pflichtteil nach gesetzlichen Vorgaben und alles ist erledigt und der Frieden ist auch für die Zukunft gewahrt.

Soweit erstmal die Information, falls zur Beurteilung noch Informationen fehlen bitte ansprechen.
Ansonsten bin ich um jede konstruktive Antwort hier dankbar.

Mit freundlichen Grüssen

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hexlein456
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 54x hilfreich)

Du hast auf jeden Fall einen Pflichtteilanspruch vom Erbteil Deines Vaters.
Daran ändert auch ein Berliner Testament nichts.
Deinem Vater gehört im Moment noch 50% des Vermögens (nehme ich an). Davon erbt Deine Mutter 25% und die restlichen 25% erben die Kinder.
Verstirbt Dann Deine Mutter, wird dann deren Vermögen unter den Kindern aufgeteilt.

Ich wünsche aber Deinen Eltern noch ein langes Leben.

-----------------
""Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.""

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Iberoplayer
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 12x hilfreich)

so wie ich es verstanden habe gehört meinem Vater das gesamte Vermögen so das meine Mutter erstmal das gesamte Vermögen erben würde wir Söhne aber ein Pflichtanspruch auf 50% und dann geteilt durch 3 haben würden.

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

An Deiner Stelle ist es ratsam, erstmal die Testamentseröffnung abzuwarten.

Das ist sinnvoll, denn jetzt weißt Du zwar, dass es ein Testament gibt, aber die genauen Regelungen kennst Du nicht.
Es gibt bspw. eine Pflichtteilsstrafklausel, die einem den Pflichtteil nach dem ersten Todesfall etwas sauer machen kann.

Dann ist fraglich, was genau zum Erbe nach Deinem Vater gehört und was Deine Mutter selbst besitzt. Regelmäßig werden diese beiden Vermögensmassen erst nach dem Erbfall zu einer.
D.h. erst nach dem Tod Deines Vaters gehört der Mutter alles allein.

Wenn ihnen die Immobilien jetzt gemeinsam gehören, dann besteht die Erbschaft ja "nur" aus der Hälfte Deines Vaters.

Natürlich weiß niemand, was in Zukunft passiert, daher gehört ein gründliches Abwägen schon dazu.
Und das solltest Du vielleicht erst machen, wenn der Vater gestorben ist, Du das Testament in den Händen hältst und dann als Pflichtteilsberechtigter erstmal Deinen Auskunftsanspruch geltend machst.

Lasse Dich dazu bitte auch noch von einem Anwalt vor Ort beraten. Ein Testament klingt manchmal eindeutiger als es wirklich ist.

-----------------
"Lukas 7,23"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Iberoplayer
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 12x hilfreich)

danke erstmal für diese Information.
Du sprichst aber von warten bis das Testament eröffnet wird!
Da liegt auch eines meiner Probleme, denn meine Mutter sagte das wenn wir Söhne uns entscheiden auf den Pflichtteil jetzt zu verzichten dann würde dies auch schon vor dem ableben meines Vaters notariell festgehalten.
So muss ich ja also jetzt schon entscheiden können ob ich verzichte oder den Pflichtteil einfordere!

Gruesse

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Du solltest dir hauptsächlich Gedanken darüber machen, ob die Immobilienwerte im Falle einer Auszahlung des Pflichtteils deiner Mutter erhalten bleiben oder nicht.

Sollte dies der Fall sein, dann ist der Erbstreit nur durch Verzicht auf den Pflichtteil zu vermeiden!


-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Iberoplayer
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 12x hilfreich)

@gaga92:
wie muss ich das jetzt verstehen mit den Immo-Werten und erhalten bleiben?

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ich würde Dir empfehlen, hier nicht einen einfachen Pflichtteilsverzicht zu unterschreiben, sondern einen Erbvertrag mit Deinen Eltern abzuschließen.

Dieser Erbvertrag regelt nicht nur, dass Du gegenüber dem Erstversterbenden auf den Pflichtteil verzichtet, sondern auch die Befugnisse Deiner Mutter hinsichtlich des Erbes. Mit dem Erbvertrag wird letztlich sichergestellt, dass die getroffenen Zusagen Deiner Mutter vertraglich festgehalten werden und dann nicht mehr änderbar sind.

quote:
Ausserdem habe ich auch gehört das es bestimmte Möglichkeiten gibt wo ich später leer ausgehen könnte wenn ich jetzt auf meinen Pflichtteil verzichte.


Das soll mit einem Erbvertrag gerade vermieden werden.

quote:
Hinzu kommt das ich natürlich auch selbst nachdenke was meine Möglichkeiten betrifft denn ehrlich gesagt könnte ich das Erbe auch wenn ich hoffe das mein Vater noch lange lebt jetzt mit 29Jahren besser gebrauchen als in wie ich hoffe Jahrzenten die meine Mutter noch bis zu ihrem ableben hat.


Man kann im Erbvertrag auch zu einer Regelung kommen, die irgendwo zwischen Alles oder Nichts liegen.

Insgesamt geht es wahrscheinlich Deinen Eltern darum, dass sie trotz oder gerade wegen des großen Immobilienvermögens nicht ohne weiteres in der Lage wären, an alle drei Kinder den Pflichtteil auszuzahlen.

Bei einem 7-stelligen Vermögen ist ein Berliner Testament hinsichtlich der Erbschaftsteuer übrigens ungünstig, da diese dann auf das gleiche Vermögen ggf. doppelt anfällt. Ist Deinen Eltern das klar?

Es kann also in erheblichem Umfang Erbschaftsteuer gespart werden, wenn Teile des Vermögens bereits nach dem Tod des Vaters an die Kinder gehen, sei es durch eine Auszahlung des Pflichtteils oder durch Anordnung von Vermächtnissen.

-----------------
" "

-- Editiert hh am 28.09.2011 17:39

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Iberoplayer
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 12x hilfreich)

@hh:

Danke vielmals, deine Informationen sind genau das was ich hier erhoffte zu finden, damit kann ich jetzt was anfangen!
Was meinst du, sollte ich selbst einen Anwalt für Erbrecht bemühen der dort versucht alles unter einen Hut zu bringen?

Und du hast vollkommen recht damit das es meinen Eltern darum geht nicht komplett auszahlen zu müssen damit meine Mutter keine Probleme bekommt!
Wobei sie meinten einen auszuzaheln wäre kein Problem das es aber ab 2 Söhnen kritisch würde!

Gruesse

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8020 Beiträge, 4498x hilfreich)

Wenn es darum geht, das Vermögen steuerlich günstig zu vererben, sollte man sich zunächst von einem Steuerberater beraten lassen.

#Was meinst du, sollte ich selbst einen Anwalt für Erbrecht bemühen der dort versucht alles unter einen Hut zu bringen?#
Wenn vor allem die Eltern mit der Vorgehensweise einverstanden sind, ist das eine gute Idee. Ggf. könnte auch man sich auch gleich an einen Notar wenden.

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2x Hilfreiche Antwort

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