Pflichtteil einklagen? Stimmt die Rechnung so?

11. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Steven68
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil einklagen? Stimmt die Rechnung so?

Die Großmutter ist gestorben. Im Testament steht meine Tante als Alleinerbin. Ihr Bruder, mein Vater, ist lange tot. Ich habe noch eine Schwester. 'wäre unser Pflichtteil zusammen 25% des Gesamterbes? (jeder 12,5%, die Tante 75%). Stimmt die Rechnung so? Wären meine Schwester und ich im Testament bedacht würden wir doch als Kinder des verstorben Sohnes gemeinsam 50% bekommen...(Ich gehe davon aus, dass ein Pflichtteil laut Gesetz 50% geringer ausfällt ?!)
Wie geht man dann vor? Muß man diesen Pflichtteil bei Gericht zum Anspruch bringen? Danke für's lesen...

-----------------
"bischof"

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Deine Berechnung stimmt soweit!

Wenn die Tante freiwillig zahlt, müsst Ihr nicht vor Gericht, ansonsten schon.

Als erstes müsst Ihr natürlich herausfinden, was zum Nachlass gehörte und wieviel es Wert war.
Ihr habt daher gegen die Erbin einen Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch, den ihr als erstes geltend machen solltet.
Wenn sich die Tante hier schon weigert oder ihr vermutet, dass ihre Angaben unrichtig sind, solltet ihr diesen Anspruch auch schon gerichtlich geltend machen.

Wenn ihr dann den genauen Wert Eures Pflichtteils kennt, könnt ihre diesen von der Erbin fordern - freiwillig, per Mahnbescheid oder per Klage.

Jenachdem wie kooperativ die Tante ist und wie umfangreich der Nachlass ist, solltet Ihr darüber nachdenken, Euch einen Anwalt zu nehmen.

Gruß
MCNeubert

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Steven68
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke MC!

Ein Haus ist da. Es beherbegt ein kleines Restaurant mit großer Wohnung drüber. Da müß'mer wohl zuerst den Verkehrswert ermitteln. Ich denke, alle anfallenden Kosten werden nach dem dem Erbprozentsatz verteilt? Und der Pflichtteil errechnet sich dann aus dem Verkehrswert, nicht dem Mietwert, richtig? Ich kenn die Erbschaftssteuer Freibeträge bei Kindern, wie schaut's denn bei Enkeln aus? Gruß Steve

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48965 Beiträge, 17238x hilfreich)

Wenn das Kind verstorben ist, dann haben die Enkel den gleichen Freibetrag, wie ein Kind, also 205.000€.

Ansonsten liegst Du mit Deinen Vermutungen schon vollkommen richtig.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Steven68
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Dank' von meiner Seite!
Ein prima Forum hier....

-----------------
"bischof"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 284.286 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
114.695 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen