Die Großmutter ist gestorben. Im Testament steht meine Tante als Alleinerbin. Ihr Bruder, mein Vater, ist lange tot. Ich habe noch eine Schwester. 'wäre unser Pflichtteil zusammen 25% des Gesamterbes? (jeder 12,5%, die Tante 75%). Stimmt die Rechnung so? Wären meine Schwester und ich im Testament bedacht würden wir doch als Kinder des verstorben Sohnes gemeinsam 50% bekommen...(Ich gehe davon aus, dass ein Pflichtteil laut Gesetz 50% geringer ausfällt ?!)
Wie geht man dann vor? Muß man diesen Pflichtteil bei Gericht zum Anspruch bringen? Danke für's lesen...
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"bischof"
Pflichtteil einklagen? Stimmt die Rechnung so?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Deine Berechnung stimmt soweit!
Wenn die Tante freiwillig zahlt, müsst Ihr nicht vor Gericht, ansonsten schon.
Als erstes müsst Ihr natürlich herausfinden, was zum Nachlass gehörte und wieviel es Wert war.
Ihr habt daher gegen die Erbin einen Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch, den ihr als erstes geltend machen solltet.
Wenn sich die Tante hier schon weigert oder ihr vermutet, dass ihre Angaben unrichtig sind, solltet ihr diesen Anspruch auch schon gerichtlich geltend machen.
Wenn ihr dann den genauen Wert Eures Pflichtteils kennt, könnt ihre diesen von der Erbin fordern - freiwillig, per Mahnbescheid oder per Klage.
Jenachdem wie kooperativ die Tante ist und wie umfangreich der Nachlass ist, solltet Ihr darüber nachdenken, Euch einen Anwalt zu nehmen.
Gruß
MCNeubert
Danke MC!
Ein Haus ist da. Es beherbegt ein kleines Restaurant mit großer Wohnung drüber. Da müß'mer wohl zuerst den Verkehrswert ermitteln. Ich denke, alle anfallenden Kosten werden nach dem dem Erbprozentsatz verteilt? Und der Pflichtteil errechnet sich dann aus dem Verkehrswert, nicht dem Mietwert, richtig? Ich kenn die Erbschaftssteuer Freibeträge bei Kindern, wie schaut's denn bei Enkeln aus? Gruß Steve
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Wenn das Kind verstorben ist, dann haben die Enkel den gleichen Freibetrag, wie ein Kind, also 205.000€.
Ansonsten liegst Du mit Deinen Vermutungen schon vollkommen richtig.
Dank' von meiner Seite!
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"bischof"
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