Pflichtteil fordern

16. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
fiable_vie
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 31x hilfreich)
Pflichtteil fordern

Person A erbt von den Großeltern (Opa verstorben, Oma lebt noch) 1/12 des Vermögens, das laut Testament auf 100.000 Euro beziffert wird.
Die Großeltern haben sich gegenseitig als Haupterben eingesetzt, nach dem Versterben beider soll deren Sohn Haupterbe sein.
Die Oma lebt im Altersheim, es ist davon auszugehen, dass der haupterbende Sohn als Betreuer eingesetzt ist.

Person A möchte nun den Pflichtteil fordern. Meiner Berechnung nach wären das 8.333,33 Euro.

Wie kann A nun die Pflichtteilsforderung formulieren? Reicht es, an den Sohn der Oma zu schreiben:

Hallo,

aufgrund des Testaments vom ... bitte ich um Auszahlung meines Pflichtteils in Höhe von 8.333,33 Euro (1/12 von 100.000 Euro) bis zum ... auf mein Konto ...

MfG

???

Es wird sicherlich eine Erbschaftssteuer anfallen, wer muss diese wann entrichten?

Im Testament der Großeltern wird verfügt, dass die Enkel 1/12 beim Versterben des einen Teils erben und, sofern sie ihren Pflichtteil nicht gefordert haben, beim Versterben des zweiten Teils der Großeltern 1/6.
Sollte der Pflichtteil vorher gefordert werden, wird der Fordernde dann nur mit 1/12 bedacht. Gibt in der Summe aber auch 1/6 des Erbes, wenn wir richtig liegen, oder?

Danke für die Hilfe zur Klärung der Rechtslage und richtigen Vorgehensweise.

-----------------
""




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4292 Beiträge, 2442x hilfreich)

"dass die Enkel 1/12 beim Versterben des einen Teils erben" bedeutet doch wohl, dass beim Tod des Großvaters 1/12 geerbt wurde. Dass die noch nicht ausgezahlt wurden, ist ja eine andere Sache. Da muss man sich an den wenden, der das Erbe übernommen hat.
Richtige Formulierung bei deiser Aufforderung wäre dann aber "Auszahlung meines Erbes" und nicht "Pflichtteiles", denn man wurde ja im Testament bedacht.
Man kann, wenn der Erbfall noch nicht lange her ist, auch den Pflichtteil statt des Erbes fordern. Wie hoch der ist, hängt von der Anzahl Kinder und Enkel ab, es könnte mehr sein. In DIESEM Fall greift dann aber auch die Klausel "Sollte der Pflichtteil vorher gefordert werden...".

Erbschaftssteuer fällt übrigens bei der Summe noch nicht an.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50108 Beiträge, 17557x hilfreich)

Die Wertangabe im Testament hat übrigens keinerlei Beweiskraft. Es kommt alleine auf den tatsächlichen Nachlasswert an.

quote:
Die Oma lebt im Altersheim, es ist davon auszugehen, dass der haupterbende Sohn als Betreuer eingesetzt ist.


Wenn Du weißt, dass die Großeltern sich gegenseitig als Alleinerben eingesetzt haben, warum weißt Du nicht ob der Sohn dann Haupterbe ist. Den genauen Inhalt des Testamentes solltest Du schon kennen, bevor Du hier Entscheidungen triffst.

quote:
Wie kann A nun die Pflichtteilsforderung formulieren?


Zunächst einmal ist die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses notwendig um überhaupt feststellen zu können, wie hoch der Pflichtteilsanspruch tatsächlich ist.

quote:
Es wird sicherlich eine Erbschaftssteuer anfallen, wer muss diese wann entrichten?


Wenn sich nicht überraschenderweise herausstellt, dass die Oma Millionärin war, dann fällt wahrscheinlich keine Erbschaftsteuer an.

quote:
Im Testament der Großeltern wird verfügt, dass die Enkel 1/12 beim Versterben des einen Teils erben


Dann bist Du Erbe. Auf die Auszahlung des Erbes gibt es aber keinen Rechtsanspruch. Vielmehr bist Du nur in Höhe des Erbteils Mitglied einer Erbengemeinschaft, die sich darüber einigen muss, wie man mit dem Erbe umgeht.

Wenn Du jetzt den Pflichtteil fordern willst (warum eigentlich?), dann musst Du vorher das Erbe ausschlagen.

quote:
Sollte der Pflichtteil vorher gefordert werden, wird der Fordernde dann nur mit 1/12 bedacht. Gibt in der Summe aber auch 1/6 des Erbes, wenn wir richtig liegen, oder?


Das Testament sieht aber 1/12 + 1/6 vor, also deutlich mehr als bei einer Pflichtteilsforderung.

Außerdem sind mir die Verwandtschaftsverhältnisse nicht ganz klar, so dass ich nicht beurteilen kann, ob der Pflichtteil überhaupt 1/12 betragen würde. Wieviele Kinder hat der Opa, welche davon sind verstorben und wieviele Kinder haben wiederum diese verstorbenen Kinder und wo stehst Du in diesem Zusammenhang?

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 301.944 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
122.084 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.