Was kann oder sollte man in folgendem Fall machen:
Vor über 10 Jahren ist an einem von 5 Abkömmlingen das Elternhaus überschrieben worden. Dafür muss der Beschenkte an 3 seiner Geschwister eine Abfindung zahlen. Nun ist der Erblasser verstorben und eines der Abkömmlinge ist lt. Testament
Alleinerbe. Die Frage ist nun: Wie verhält es sich mit der Pflichtteilsverteilung und hat der Beschenkte trotzdem noch einen Anspruch auf den Pflichtteil?
Vielen Dank!!
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"MfG"
Pflichtteil für Beschenkten
17. August 2013
Thema abonnieren
Frage vom 17. August 2013 | 14:11
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil für Beschenkten
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 18. August 2013 | 01:40
Von
Status: Student (2181 Beiträge, 1248x hilfreich)
klar, warum denn auch nicht?
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#2
Antwort vom 19. August 2013 | 10:41
Von
Status: Unbeschreiblich (48392 Beiträge, 17073x hilfreich)
Das kommt darauf an, was damals im Schenkungsvertrag vereinbart wurde. Wenn dieser eine Anrechnung der Schenkung auf den Pflichtteil enthält, dann hat der Beschenkte jetzt keine Ansprüche mehr, ansonsten schon.
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