Pflichtteil für Tochter von Verlobten

12. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Schupp
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Pflichtteil für Tochter von Verlobten

Hallo,

Mein Verlobter und ich leben in der gemeinsam zu je 50% gekauften Wohnung. Er hat eine Tochter aus einer früheren Beziehung. Soweit ich weiss, ist sie Alleinerbin seines gesamten Vermögens. Für seine Hälfte der Wohnung hat er einen Kredit aufgenommen, der noch kaum abbezahlt ist. Wie kann ich sicher stellen, dass die Tochter (12 Jahre) keinen Anspruch auf die Wohnung hat (Schulden erben?) bzw. auch nicht auf die Anschaffungen bzw. in die Sanierung und Möbel investierten Kosten des Vaters? Wenn mein Verlobter mir ein Vorkaufsrecht zusichert, muss ich dann an die Tochter bezahlen? Muss ich Ihr die Hälfte der investirten Kosten auszahlen? Sie erbt ansonsten sein restliches Vermögen. Und: Wenn mein Verlobter mir einen Geldbetrag vererbt, muss ich der Tochter dann davon auch noch einen Pflichtanteil bezahlen?

Besten Dank für Ihren Rat.

Schöne Grüsse

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6 Antworten
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#1
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Wenn ihr Verlobt seit - wann folgt dann die Heirat? Das würde die ganze Sache vereinfachen.
Zuerst einmal - erben kann man nur beim sterben, d.h. solange dein Verlobter lebt, kann er mit seinem Vermögen tun und lassen, was er möchte.
Er kann dich per Testament als Alleinerbin einsetzen. Solange ihr nur Verlobt seid, würde das ggf. Erbschaftssteuer bedeuten (als Ehefrau sind die Freibeträge hoch). Die Tochter wäre dann Pflichtteilsberechtigt, d.h. ihr stände 50% seines Erbes in Geld zu.

Wäret ihr verheiratet, wäre es auch sinnvoll, das du Alleinerbin wärest. Als Ehefrau bist du gesetzlich Erbin und damit verringert sich der Pflichtteilsanspruch der Tochter.

Und egal ob verheiratet oder nicht, das Erbe wird an dem Tag berechnet, an dem jemand stirbt (Guthaben - Schulden = Erbe).
Wenn die Tochter aber normale gesetzliche Erbin wird, dann hast du in der Tat ein Problem, da ihr dann 50% der Wohnung gehören (inkl. Pflichtzahlungen z.B. Grundsteuer) und du wirst dich dann mit ihrem Vormund ggf. dem Vormundschaftsgericht) auseinandersetzten müssen.

Wenn ihr verheiratet seid, gehört der Hausrat zum normalen Voraus und fällt dann nicht in die Erbmasse.

Das sind aber alles Dinge, die ich persönlich geklärt hätte, bevor ich mit jemanden eine Wohnung kaufe. Jetzt kannst du nichts mehr veranlassen, sondern nur noch dein Verlobter.

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#2
 Von 
Schupp
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo TIA2010
Vielen Dank für Deine Antwort. Mein Verlobter geht auf eine Reise und da kann ja immer mal was passieren. Der Vormund der Tochter ist recht "link". Mein Verlobter ist mit mir einig, dass ich die Möglichkeit haben sollte in der Wohnung zu bleiben. Er schlug vor, mir das Vorkaufsrecht (seine Schulden übernehmen) einzuräumen. Kann er das einfach mit einem selbst geschriebenen Testatment? Muss ich der Tochter dann noch immer ihren Pflichtanteil auszahlen? Oder kann er mir die Wohnung (Schulden) und vor allem der gemeinsam angeschaffte Inhalt bzw. Gegenwert vermachen und müsste ich dann davon auch wieder die Hälfte der Tochter auszahlen?

Vielen Dank für Deine Antwort!

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#3
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Ein selbstgeschriebenes Testament ist ausreichend - und es kann ja auch erst einmal nur "vorläufig" sein, wenn es wegen der Reise eilt.
Wenn dein Verlobter dich als Alleinerbin einsetzt, dann erbst du auf jeden Fall a) sein Vermögen und b) seine Schulden. a) - b) und davon die Hälfte wäre dann der Pflichtteil - in bar auszuzahlen an die Tochter.
Es würde also nicht alles einzeln bewertet werden.
Zum Inhalt der Wohnung: die Tochter könnte ggf. eine Erbaufstellung von dir verlangen, damit der Pflichtteil berechnet werden kann.
Bist du Alleinerbin, dann hat schon mal keiner das Recht auf Zutritt in die Wohnung oder Herausgabe von Unterlagen. Ggf. würde sich das Vormundschaftsgericht melden. Das bliebe aber abzuwarten. Und hoffentlich kommt dein Verlobter heil und gesund von der Reise zurück - und dann hurtig alles ordentlich geklärt.

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#4
 Von 
Schupp
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Nochmals vielen Dank für die Antwort.
Was für ein blödes Thema!

Mein Verlobter machte den Vorschlag, dass er mir eine bestimmte Summe (z.B. 20.000,-) vererbt, damit ich ggf. den Pflichtteil bezüglich Wohnung an die Tochter bezahlen könnte. Ich hatte das Ganze aber so verstanden, dass ich dann auch von der vererbten Summe 50% (also 10.000,-) als Pflichtteil an die Tochter zahlen müsste?! Ist das so? Wie gesagt, sie erbt eh sein restliches Vermögen. Mein Verlobter ist der Auffassung, dass ich dann nichts mehr zahlen müsste, weil die 50% meines Erbes weit geringer wäre als was Sie von ihrem Vater erbt.

Besten Dank für Deine Antwort!

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47617 Beiträge, 16830x hilfreich)

Die Tochter Deines Verlobten hat für den Fall seines Todes Anspruch auf mindestens 50% seines Vermögens. Ob sie das durch direkte Erbschaft oder durch Zahlung eines Pflichtteils von Dir erhält, spielt keine Rolle.

Solange Du von Deinem Verlobten also weniger als 50% seines Vermögens erhälst, musst Du nichts an seine Tochter auszahlen.

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#6
 Von 
Schupp
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Super, vielen Dank, der letzte Satz hat meine Frage genau beantwortet!

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