Pflichtteil für nicht eheliches Kind

9. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Martharecht123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil für nicht eheliches Kind

Sehr geehrte Forenuser,

Mein Mann und ich haben ein Haus gekauft und liebevoll eigenhändig selbst renoviert (Familienheim, selbst bewohnt und als Vorsorge und sichere Zukunft für meine Tochter gedacht).
Wir haben ein Berliner Testament, das jeweils den anderen als Alleinerben bedenkt, sollte einer von uns als erstes sterben.
Meine Tochter aus einer früheren Ehe (mittlerweile erwachsen) lässt erkennen, daß sie auf Geld aus ist und rechtliche Ansprüche auch uns gegenüber jederzeit durchsetzen würde. Wir sind zutiefst enttäuscht und haben Angst um den Alterssitz des Überlebenden von uns.
Die Wertsteigerung des sehr günstig und in baufälligem Zustand erworbenen Häuschens ist aufgrund der Lage, des einmaligen Grundstücks und unserer langjährigen Bemühungen immens (und wird sich voraussichtlich auch weiterhin so entwickeln); unser Vermögen hingegen ist gering und nicht ansatzweise zu einer Auszahlung eines Pflichtteils ausreichend (ebenfalls dauerhaft ohne Aussicht auf Änderung).
Was können wir tun? In unserem Testament haben wir die Erben bereits auf Erhalt des Hauses verpflichtet, unsere Vorahnung sagt uns aber, daß das ignoriert werden wird und der Überlebende von uns im Alter vor Gericht gezerrt würde bzw. infolge verkaufen muss.
Das Haus ist derzeit noch nicht abgezahlt; dies wird 2040 der Fall sein, was die Lage nicht besser macht...

Was können wir tun?

Vielen, herzlichen Dank für Ihre Ideen!

Martharecht123

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Martharecht123):

In unserem Testament haben wir die Erben bereits auf Erhalt des Hauses verpflichtet, unsere Vorahnung sagt uns aber, daß das ignoriert werden wird und der Überlebende von uns im Alter vor Gericht gezerrt würde bzw. infolge verkaufen muss.

1. Die Tochter erbt nur, wenn ihre Mutter stirbt. Gegen den Stiefvater hat sie keine Erbansprüche.
Gehört also das Haus beiden Eheleuten gemeinsam, stellt sich die Frage, welche Ansprüche die Tochter hat, gar nicht, wenn der Ehemann zuerst verstirbt.

Zitat:
Das Haus ist derzeit noch nicht abgezahlt; dies wird 2040 der Fall sein, was die Lage nicht besser macht...

Die Belastung des Hauses durch Hypotheken mindert den Wert des Hauses, für das Vermögen, das vererbt wird, zählt der Wert abzüglich der Belastung.

Zitat:
Was können wir tun?

Gegen die Pflichtteilsansprüche der Tochter beim Tod ihrer Mutter? Nichts. Die bestehen nun mal. Ein Berliner Testament ist ja aber das Prinzip "Zuckerbrot und Peitsche". Das heißt, es kann durchaus attraktiv für die Erben sein, abzuwarten bis beide Eheleute verstorben sind - weil sie dann mehr erben als sie bekommen würden, wenn ihnen nur das Pflichtteil ausbezahlt wird.

Das gilt umso mehr, wenn eine weitere Wertsteigerung des Hauses abzusehen ist.

Man sollte die Beratung eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen und mit diesen besprechen, welche Möglichkeiten man hat, die tatsächliche Höhe des Pflichtteils im Fall des Todes der Mutter so weit wie möglich zu drücken.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#2
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3516 Beiträge, 558x hilfreich)

Den eigenen Hausanteil dem Ehemann geben und sich ein Wohnrecht sichern. Dann bekommt die Tochter nichts.

Im Falle einer Trennung, hätte das natürlich Nachteile für sie.

Im Falle einer Schenkung an den Ehemann könnte diese rückgängig gemacht werden, wenn noch keine 10 Jahre vergangen sind.

Wollen sie aber wirklich, dass ihre Tochter nichts bekommt?

-- Editiert von Loni12 am 10.06.2020 06:33

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Den eigenen Hausanteil dem Ehemann geben und sich ein Wohnrecht sichern. Dann bekommt die Tochter nichts.


Die Aussage ist falsch, da die 10-Jahresfrist bei Schenkungen zwischen Ehegatten nicht greift.

Zitat:
Im Falle einer Schenkung an den Ehemann könnte diese rückgängig gemacht werden, wenn noch keine 10 Jahre vergangen sind.


Auch die Aussage ist falsch.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3516 Beiträge, 558x hilfreich)


Zitat (von hh):
itat:
Den eigenen Hausanteil dem Ehemann geben und sich ein Wohnrecht sichern. Dann bekommt die Tochter nichts.

Die Aussage ist falsch, da die 10-Jahresfrist bei Schenkungen zwischen Ehegatten nicht greift.


Hier schrieb ich doch gar nichts von der 10 Jahresfrist?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Hier schrieb ich doch gar nichts von der 10 Jahresfrist?


Und was war die Grundlage für Deine Aussage, wenn Du nicht die 10-Jahresfrist für den Pflichtteilergänzungsanspruch meintest?

Jedenfalls war die Aussage, dass die Tochter nichts bekommt, wenn der Hausanteil an den Ehemann verschenkt wird falsch. Die Tochter hat dann weiter einen Pflichtteilergänzungsanspruch.

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#6
 Von 
Martharecht123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Liebe Forenuser, die geantwortet haben,

Vielen Dank erstmal.

Es geht natürlich NICHT darum, meine Tochter zu enterben oder um ihren Pflichtteil zu bringen.
Es geht darum, im Fall daß ich als Mutter zuerst versterbe, zu verhindern, daß mein Mann gezwungen sein wird, das gemeinsame Haus zu verkaufen, weil meine Tochter als erbberechtigtes Kind SOFORT auf ihrem Pflichtteil besteht.
Sie soll das Haus erben - aber erst, wenn wir BEIDE nicht mehr da sind. Damit hätte sich das mit dem Pflichtteil auch erledigt; sie bekommt ja dann alles, nur nicht auf unsere Kosten - das sehen wir eben auch nicht ein, so wie wir für sie vorgesorgt haben.

Wenn mein Mann als ersters stirbt, hat sie natürlicherweise keinerlei Anspruch auf irgendwas.
Wenn ich zuerst sterbe, könnte oben stehendes passieren.

Daher werden wir Ihre Anregung aufnehmen und ich übertrage meinen Anteil des Hauses (50%) auf meinen Mann, wodurch im Falle meines Todes keine Pflichtteilsansprüche das Haus betreffend(!) an meinen Mann gestellt werden können, sondern unser Testament wie geplant greift (und ohne daß mein Mann sich erpressbar macht): erst die Eheleute gegenseitig, dann die Kinder.
Den Pflichtteilsanspruch bezüglich des übrigen Vermögens soll sie dann natürlich sofort bekommen (wie viel das dann auch immer sein wird).

Was die Zehnjahresfrist betrifft, habe ich mich da jetzt mal eingelesen: so weit ich weiß gilt sie auch für Eheleute, sodaß der Wert der Schenkung dann nach 10 Jahren im 10%-Rhythmus auf Null "heruntergefahren" ist.

So habe ich es auf mehreren Fachseiten gelesen.
Stimmt dies nicht?

Besten Dank und LG, Martha

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#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8020 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat (von Martharecht123):
Es geht darum, im Fall daß ich als Mutter zuerst versterbe, zu verhindern, daß mein Mann gezwungen sein wird, das gemeinsame Haus zu verkaufen, weil meine Tochter als erbberechtigtes Kind SOFORT auf ihrem Pflichtteil besteht.

Das ist ihr gutes Recht.
Zitat:
Sie soll das Haus erben - aber erst, wenn wir BEIDE nicht mehr da sind. Damit hätte sich das mit dem Pflichtteil auch erledigt; sie bekommt ja dann alles.

Dann macht man einen notariellen Erbvertrag mit der Tochter und sie erklärt in diesem den Pflichtteilsverzicht. So ist man auf der sicheren Seite.
Zitat:
Daher werden wir Ihre Anregung aufnehmen und ich übertrage meinen Anteil des Hauses (50%) auf meinen Mann, wodurch im Falle meines Todes keine Pflichtteilsansprüche das Haus betreffend(!) an meinen Mann gestellt werden können

Ich finde es immer wieder erstaunlich, dass man sein Vermögen verschenkt, nur um keinen Pflichtteil zahlen zu müssen.
Zitat:
Was die Zehnjahresfrist betrifft, habe ich mich da jetzt mal eingelesen: so weit ich weiß gilt sie auch für Eheleute, sodaß der Wert der Schenkung dann nach 10 Jahren im 10%-Rhythmus auf Null "heruntergefahren"

Da irrst du. Bei einer Schenkung unter Ehegatten gibt es keine 10-Jahresfrist und diese wird nicht "abgeschmolzen".

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ratgeber@123.net
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 25x hilfreich)

Ein Möglichkeit sehe ich daran, ein gemeinschaftliches Testament mit einer sogenannten Strafklausel zu errichten, dass die Tochter als Schlusserbin vorsieht.

In diesem Falle hätte die Tochter beim Tod der Mutter als Erstversterbende Interesse daran, nicht ihren Pflichtteil geltend zu machen, sondern den zweiten Erbfall abzuwarten.

Signatur:

Ehemaliger Nickname: Ratsuchender@123net

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Daher werden wir Ihre Anregung aufnehmen und ich übertrage meinen Anteil des Hauses (50%) auf meinen Mann, wodurch im Falle meines Todes keine Pflichtteilsansprüche das Haus betreffend(!) an meinen Mann gestellt werden können


Die Tochter hat dann keine Pflichtteilsansprüche, sondern vielmehr Pflichtteilergänzungsansprüche. Die Übertragung Deines Anteils an Deinen Mann führt daher nicht zum gewünschten Erfolg.

Die Antwort#2 von @Loni12 ist in jeder Hinsicht falsch.

Zitat:
so weit ich weiß gilt sie auch für Eheleute, sodaß der Wert der Schenkung dann nach 10 Jahren im 10%-Rhythmus auf Null "heruntergefahren" ist.

So habe ich es auf mehreren Fachseiten gelesen.
Stimmt dies nicht?


Nein, das stimmt nicht, siehe § 2325 Abs. 3 Satz 3 BGB.

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