Hallo, angenommen ein Pflichtteilsberechtigter hat zu Lebzeiten des Erblassers eine Summe von 7000 Euro von ihm geschenkt bekommen. Es wurde vereinbart, dass das Geschenk später auf den Pflicht-oder Erbteil angerechnet wird.
Jetzt, nach Versterben des Erblassers, wird der Pflichtteil berechnet und er beträgt ca. 5000 Euro.
Ist die Höhe des Pflichtteils dann Null oder muss der Pflichtteilsberechtigte 2000 Euro an die Erben zahlen ?
-- Editiert von fb501700-47 am 05.03.2019 22:01
Pflichtteil geringer als frühere Schenkung
5. März 2019
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Frage vom 5. März 2019 | 21:58
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil geringer als frühere Schenkung
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 5. März 2019 | 23:23
Von
Status: Unbeschreiblich (47489 Beiträge, 16808x hilfreich)
Die Höhe des Pflichtteils ist Null. Zurückzahlen muss er nichts.
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