Hallo,
da ich schon verschiedene, widersprüchliche Aussagen habe, frage ich mal hier ;-). Mein Vater verstorben, Mutter seit 17 Jahren getrennt lebend (nicht geschieden). Damals vertraglich die Auszahlung festgelegt (Vater musste damals das Elternhaus verkaufen), monatliche Unterhaltszahlungen liefen. Besteht jetzt ein Anspruch auf einen Pflichtteil des Vermögens? Falls ja, wie viel? 1/8 oder 1/6?
Danke und Gruß
Ulrike
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Pflichtteil getrennt lebende Ehefrau
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Ist die Ehefrau denn überhaupt testamentarisch enterbt worden? Hat Dein Vater einen Scheidungsantrag gestellt? In welchem Güterstand haben Deine Eltern gelebt?
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Nein, vom Erbe steht nichts in den Verträgen. Sie wollten sich auch nicht scheiden lassen. Nach der Trennung wurde Gütertrennung vereinbart.
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Und dein Vater hat kein Testament errichtet?
Dann gilt die gesetzliche Erbfolge und deine Mutter ist zur Hälfte (Mit)Erbin geworden (sofern dein Vater keine weiteren Kinder hat). Einen Pflichtteilsanspruch hat nur, wer per Testament "enterbt" wurde.
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Doch, er hat ein Testament aufgesetzt, dort sind meine Schwester und ich als Erben bestimmt.
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Bei Gütertrennung und zwei Kindern beträgt der Pflichtteil 1/6.
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Liebe Ulrike,
es wäre sinnvoll, gleich alle Fakten zu schreiben bzw. alle gestellten Fragen zu beantworten.
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Das stimmt, ich habe viele Fakten nicht erwähnt, weil ich teilweise halt auch nicht wusste, daß sie wichtig sind oder ich sie schlichtweg vergessen habe ;-). Die Fragen allerdings habe ich doch alle beantwortet!?!
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