Pflichtteil getrennt lebende Ehefrau

4. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
ulriketwins
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil getrennt lebende Ehefrau

Hallo,
da ich schon verschiedene, widersprüchliche Aussagen habe, frage ich mal hier ;-). Mein Vater verstorben, Mutter seit 17 Jahren getrennt lebend (nicht geschieden). Damals vertraglich die Auszahlung festgelegt (Vater musste damals das Elternhaus verkaufen), monatliche Unterhaltszahlungen liefen. Besteht jetzt ein Anspruch auf einen Pflichtteil des Vermögens? Falls ja, wie viel? 1/8 oder 1/6?
Danke und Gruß
Ulrike


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47617 Beiträge, 16830x hilfreich)

Ist die Ehefrau denn überhaupt testamentarisch enterbt worden? Hat Dein Vater einen Scheidungsantrag gestellt? In welchem Güterstand haben Deine Eltern gelebt?

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#2
 Von 
ulriketwins
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, vom Erbe steht nichts in den Verträgen. Sie wollten sich auch nicht scheiden lassen. Nach der Trennung wurde Gütertrennung vereinbart.

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8040 Beiträge, 4510x hilfreich)

Und dein Vater hat kein Testament errichtet? :schock:

Dann gilt die gesetzliche Erbfolge und deine Mutter ist zur Hälfte (Mit)Erbin geworden (sofern dein Vater keine weiteren Kinder hat). Einen Pflichtteilsanspruch hat nur, wer per Testament "enterbt" wurde.

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#4
 Von 
ulriketwins
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch, er hat ein Testament aufgesetzt, dort sind meine Schwester und ich als Erben bestimmt.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47617 Beiträge, 16830x hilfreich)

Bei Gütertrennung und zwei Kindern beträgt der Pflichtteil 1/6.

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#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8040 Beiträge, 4510x hilfreich)

Liebe Ulrike,
es wäre sinnvoll, gleich alle Fakten zu schreiben bzw. alle gestellten Fragen zu beantworten. ;)

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#7
 Von 
ulriketwins
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das stimmt, ich habe viele Fakten nicht erwähnt, weil ich teilweise halt auch nicht wusste, daß sie wichtig sind oder ich sie schlichtweg vergessen habe ;-). Die Fragen allerdings habe ich doch alle beantwortet!?!

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