Pflichtteil höhe Beispiel

26. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Karle123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil höhe Beispiel

Pflichteil einfordern



Berliner Testament Eltern erben gegenseitig , Kinder Pflichtteil , Eheliches Güterrecht

Haus vorhanden Wert 400 Tausend

-Vater steht alleine im Grundbuch , weil er ein Bauplatz

vor 30 Jahren von seinen Eltern geschenkt bekam !

. Vater hat Grundstück geerbt von seinen Eltern vor 20 Jahren =50Tausend wert
steht ebenfalls in Vaters Grundbuch
.
- Mutter gestorben war überwiegend Hausfrau

2 Kinder

1 Kind will den Pflichtteil

Mutter ist im Grundbuch nicht eingetragen ??

Was muss Vater als Pflichtteil abdrücken
Gruß
Karl



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13 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
Was muss Vater als Pflichtteil abdrücken


Bezüglich der Immobilien: Nichts

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#3
 Von 
go456357-80
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Können Sie das auch erklären ??

mfG

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32889 Beiträge, 17271x hilfreich)

Was genau haben Sie denn an "Die Immobilien gehören dem Vater, also gehören sie logischerweise nicht zum Vermögen der Mutter" nicht verstanden?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
go456357-80
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo.
Doch verstanden,
Was ist mit dem Zugewinn während der Ehe .
Wie wird das genau berechnet

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Für die Berechnung des Pflichtteils ist alleine das Vermögen der Mutter ohne Zugewinnausgleich relevant. Daher spielt es keine Rolle, wie der Zugewinnausgleich berechnet werden müsste.

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#7
 Von 
Karle123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

@ hh

Danke für die Antwort

" Für die Berechnung des Pflichtteils ist alleine das Vermögen der Mutter ohne Zugewinnausgleich r
levant.
Daher spielt es keine Rolle, wie der Zugewinnausgleich berechnet werden müsste.!

Dann hat die Mutter kein Vermögen am gemeinsamen Haus , weil sie nicht im Grundbuch eingetragen ist - richtig?
Das Haus wurde während der ehe gebaut .Mutter hat für den Kredit mitunterschrieben !

Das Haus hat aber einen Wertzuwachs erhalten , wurde laufend renoviert , erweitert und das Dachgeschoss ausgebaut.

Hat da die Mutter keinen Zugewinnanspruch ? Und warum nicht ? Ist da der Grundbucheintag relevant ?
obwohl Sie den Kredit mitunterschrieben hat ?

Sorry Ich frage so , ich wills richtig verstehen !



mit freundlichen Grüssen
Karl



-- Editiert von Karle123 am 27.12.2016 20:53

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#8
 Von 
Karle123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Was muss Vater als Pflichtteil abdrücken


Bezüglich der Immobilien: Nichts




http://www.focus.de/immobilien/kaufen/tid-24834/streit-ums-eigenheim-wer-muss-im-grundbuch-eingetragen-werden_aid_704701.html

Zitat:
Peyerl rät Paaren daher, beim Erwerb eines Hauses nur einen Eigentümer ins Grundbuch eintragen zu lassen. Angst vor Übervorteilung muss der andere Teil nicht haben: Sollte die Ehe scheitern, wird das Haus, wie alle anderen Vermögensgegenstände, im Zugewinnausgleich berücksichtigt, der bei allen Paaren stattfindet, die ohne Ehevertrag geheiratet haben. Und das ist noch immer die überwältigende Mehrheit.

Warum gibt es hier dann einen Zugewinn

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Die Mutter hätte einen Anspruch auf Zugewinnausgleich gehabt. Der entsteht aber nur bei einer Scheidung oder einer Enterbung.

Da Deine Mutter weder geschieden wurde noch von ihrem Mann enterbt wurde, ist kein Anspruch auf Zugewinnausgleich entstanden.

Aus diesem Grund können die Kinder auch keinen Pflichtteil auf einen fiktiven Zugewinnausgleich geltend machen.

Durch den Zugewinnausgleich wird also nur die Mutter selbst aber nicht deren Erben geschützt.

Etwas anderes kann dann gelten, wenn sich die Mutter tatsächlich in erheblichem Umfang an der Finanzierung des Hauses beteiligt hat. Die Unterschrift unter den Darlehensvertrag reicht nicht. Sie muss auch tatsächlich die Raten mitbezahlt haben.

-- Editiert von hh am 27.12.2016 21:52

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)

Bis dass der Tod uns "scheidet" ;)

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#11
 Von 
Karle123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

@ hh

Danke Schön

. Wie ist es mit einer Lebensversicherung oder Risikoversicherung ?
- Sparbuch oder Girokonto , bei gemeinsame Konton ½ richtig ?

- Konto und Geldvermögen , Bargeld des Vatern sind nicht relavabt , richtig ??

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#12
 Von 
Karle123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nachmals

Zitat (von Karle123):
Wie ist es mit einer Lebensversicherung oder Risikoversicherung ?
- Sparbuch oder Girokonto , bei gemeinsame Konton ½ richtig ?

- Konto und Geldvermögen , Bargeld des Vatern sind nicht relavabt , richtig ??



0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Eine Lebensversicherung geht an den Bezugsberechtigten unf fällt gar nicht in den Nachlass

Zitat:
- Sparbuch oder Girokonto , bei gemeinsame Konton ½ richtig ?
- Konto und Geldvermögen , Bargeld des Vatern sind nicht relavabt , richtig ??


Richtig

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