Pflichtteil mit testamentvollstrecker wie Vorgehen?

18. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
samira1659
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)
Pflichtteil mit testamentvollstrecker wie Vorgehen?

Es geht um folgendes.
Person A hat Enkeln (Person B) grosszügig beerbt.
Person C ist testamentvollstreckerin und Person D das enterbte Einzelkind.
Nun hat Person A kurz vor ihrem Tot Schmuck im Wert von mehreren tausend Euro gekauft und verschenkt sowie familienschmucl verschenkt. Auch ist viel Geld "abhanden" gekommen von ihrem Konto während sie nicht mehr in der Lage war zur Bank zu gehen. Vollmacht hätte Person C.

So nun zur eigentlichen Frage.
Wer muss dann die Aufstellung vom erbe machen? Der testamentvollstrecker oder der mit dem Sorgerecht (Also Person D) für Person B die eine Whg samt Inhalt geerbt hat.

Von wem muss Person D dann de pflichtteil einklagen? Person B hat zwar das meiste geerbt, jedoch sind auch noch einige andere bedacht?
Gehört dann von jeder Person die Hälfte zum pflichtteil von Person D Zählt das überaus großzügige Gehalt vom vollstrecker da dann auch dazu?

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
Auch ist viel Geld "abhanden" gekommen von ihrem Konto während sie nicht mehr in der Lage war zur Bank zu gehen. Vollmacht hätte Person C.


Dann wird Person C Rechenschaft über den Verbleib des Geldes gegenüber den Erben ablegen müssen.

Zitat:
Wer muss dann die Aufstellung vom erbe machen?


Der Testamentsvollstrecker

Zitat:
Von wem muss Person D dann de pflichtteil einklagen?


Vom Testamentsvollstrecker

Zitat:
Gehört dann von jeder Person die Hälfte zum pflichtteil von Person D Zählt das überaus großzügige Gehalt vom vollstrecker da dann auch dazu?


Der Testamentsvollstrecker sollte den Pflichtteil auszahlen, bevor er das Erbe verteilt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.121 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen