Es geht um folgendes.
Person A hat Enkeln (Person B) grosszügig beerbt.
Person C ist testamentvollstreckerin und Person D das enterbte Einzelkind.
Nun hat Person A kurz vor ihrem Tot Schmuck im Wert von mehreren tausend Euro gekauft und verschenkt sowie familienschmucl verschenkt. Auch ist viel Geld "abhanden" gekommen von ihrem Konto während sie nicht mehr in der Lage war zur Bank zu gehen. Vollmacht hätte Person C.
So nun zur eigentlichen Frage.
Wer muss dann die Aufstellung vom erbe machen? Der testamentvollstrecker oder der mit dem Sorgerecht (Also Person D) für Person B die eine Whg samt Inhalt geerbt hat.
Von wem muss Person D dann de pflichtteil einklagen? Person B hat zwar das meiste geerbt, jedoch sind auch noch einige andere bedacht?
Gehört dann von jeder Person die Hälfte zum pflichtteil von Person D Zählt das überaus großzügige Gehalt vom vollstrecker da dann auch dazu?
Pflichtteil mit testamentvollstrecker wie Vorgehen?
18. Dezember 2018
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Frage vom 18. Dezember 2018 | 11:03
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 4x hilfreich)
Pflichtteil mit testamentvollstrecker wie Vorgehen?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 18. Dezember 2018 | 20:33
Von
Status: Unbeschreiblich (47638 Beiträge, 16838x hilfreich)
Zitat:Auch ist viel Geld "abhanden" gekommen von ihrem Konto während sie nicht mehr in der Lage war zur Bank zu gehen. Vollmacht hätte Person C.
Dann wird Person C Rechenschaft über den Verbleib des Geldes gegenüber den Erben ablegen müssen.
Zitat:Wer muss dann die Aufstellung vom erbe machen?
Der Testamentsvollstrecker
Zitat:Von wem muss Person D dann de pflichtteil einklagen?
Vom Testamentsvollstrecker
Zitat:Gehört dann von jeder Person die Hälfte zum pflichtteil von Person D Zählt das überaus großzügige Gehalt vom vollstrecker da dann auch dazu?
Der Testamentsvollstrecker sollte den Pflichtteil auszahlen, bevor er das Erbe verteilt.
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