Pflichtteil nachträgliche Schuld/Vermögen

9. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Harribert
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil nachträgliche Schuld/Vermögen

Die Situation ist so, dass ein Erbe (39 Jahre), ein Pflichtteilsforderer (45 Jahre) und eine dritte Person (42 Jahre) eine Rolle spielen. Der Erbe hat den Erblasser beerbt, der Pflichtteilsforderer seinen Pflichtteil bekommen und die dritte Person hatte noch eine Forderung gegen den Erblasser. Diese Forderung besteht aus Summe X und wurde vom Nachlass und damit auch anteilsmäßig vom Pflichtteil abgezogen.

Der Erbe hat Summe X dann erstmal eine Zeitlang nach und nach abgestottert. Nach 4 Jahren entschließt sich die dritte Person, dem Erben die restliche Schuld zu erlassen.

Hat der Pflichtteilsforderer nun ein Recht auf Anpassung seines Pflichtteils in anteilsmäßiger Höhe an der erlassenen Schuld oder kommt ihm da die Verjährung nach 3 Jahren in die Quere.

https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil/pflichtteil-ausbezahlt.html

Der Artikel behandelt das Auftauchen neuer Schulden/Vermögen nach Auszahlung des Pflichtteils. Dort steht , dass der Pflichtteilsforderer Pech hat, wenn das neue Vermögen nach Ablauf der Verjährungsfrist auftaucht. So soll Rechtssicherheit gewährleistet werden.

Wie sieht das aus mit bekannten Schulden, die nach der Auszahlung des Pflichtteils und nach der Verjährungsfrist erlassen werden? Analog zu dem Auftauchen neuer Schulden/Vermögen oder macht es einen Unterschied, dass die Schuld zum Stichtag bereits bekannt war und nur der Erlass der Schulden nach Auszahlung des Pflichtteils neu dazukam?

-- Editiert von User am 9. Februar 2023 12:23




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50117 Beiträge, 17559x hilfreich)

Zitat (von Harribert):
Hat der Pflichtteilsforderer nun ein Recht auf Anpassung seines Pflichtteils in anteilsmäßiger Höhe


Nein

Zitat (von Harribert):
Wie sieht das aus mit bekannten Schulden, die nach der Auszahlung des Pflichtteils und nach der Verjährungsfrist erlassen werden? Analog zu dem Auftauchen neuer Schulden/Vermögen


Ja

Zitat (von Harribert):
oder macht es einen Unterschied, dass die Schuld zum Stichtag bereits bekannt war und nur der Erlass der Schulden nach Auszahlung des Pflichtteils neu dazukam?


Nein, das macht keinen Unterschied. Nach meiner Auffassung hätte der Pflichtteilsberechtigte nicht einmal dann einen zusätzlichen Anspruch gehabt, wenn der Erlass noch innerhalb der Verjährungsfrist erfolgt wäre.

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