Pflichtteil oder Erbe? Wie bekomme ich Bescheid?

19. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
mahepre
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 32x hilfreich)
Pflichtteil oder Erbe? Wie bekomme ich Bescheid?

Hallo!

Vielleicht kann mir jemand helfen: Mein leiblicher Vater ist verstorben, habe ich per Todesannonce aus der Zeitung erfahren. Er ist mit einer anderen Frau verheiratet (nicht meine Mutter)und ich bin sein einziges Kind. Sie hat keine Kinder. Da ich glaube, das die Frau meines leiblichen Vaters schon zu Zeiten als er noch lebte, alles getan hat das ich mal nichts bekomme, und meine Existenz wahrscheinlich auch überall verschwiegen wurde oder wird nun meine Frage: Wie bzw. von wem erfahre ich, ob ich Erbe bin oder ob ein Testament existiert, in dem ich enterbt bin/werde (Pflichtteilsanspruch). Muss ich mich da selber darum kümmern? Wo muss ich mich hinwenden? Muss ich irgendwas beantragen? Oder kommt da irgendwas automatisch in Gang, auch wenn/falls man meine Existenz überall verschweigt? Was muss ich tun?
Danke jetzt schon für Eure Antworten
Mahepre

Testament oder Erbe?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Wende dich an das Amtsgericht wo dein Vater gemeldet war und beantrage einen Erbschein. Dann würde ich die Frau anschreiben und von ihr Auskunft fordern, a) was am Tag des Todes deines Vaters vorhanden war und b) welche Schenkungen in den letzten 10 Jahren gemacht wurden.
Wenn sie auf den Brief nicht reagiert, wirst du nur mit Anwalt weiterkommen.
Automatisch bekommst du von niemanden Bescheid.

28x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mahepre
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 32x hilfreich)

Vielen Dank erstmal, werde erstmal zum Standesamt gehen wegen der Sterbeurkunde, weiss gar nicht ob ich die so ohne Weiteres (habe Vaterschaftsanerkennung des Verstorbenen für mich)bekomme? Und dann Erbschein beantragen, dies geht ja wohl nicht ohne die Sterbeurkunde?
Danke! mahepre

32x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Filmsammler
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 91x hilfreich)

Bei Pflichtteil gibt es keinen erbschein, Du bekommst ja dann praktisch nur eine Entschädigung. Das Gericht sagt Dir, ob ein Berliner testament gemacht wurde, dann heißt es Pflichtteil unbedingt beantragen. Wenn Du es nicht tust, wirst Du später beim Tod der Ehefrau Deines Vaters nichts erben, denn von ihr bist Du ja nicht erbberechtigt,- der Anteil Deines Vaters ist dann also futsch.
Wenn kein Berliner Testament vorhanden ist bildest Du mit der Frau eine erbengemeinschaft und bekommst einen Erbschein. Normalerweise schreibt Dich das Gericht auf jeden Fall an, ob Du einen Pflichtteil bekommst (Dann steht darin xy hat einen Erbschein beantragt und Du kannst eine Stellungnahme abgeben), oder Du bekommst das Schreiben, daß Du Erbe bist.
Aus eigener Erfahrung : Wenn Du gar nicht vom Tod informiert wurdest, obwohl sie Dich kennt, stinkt es bereits gewaltig. rechne damit, dass sie die Zeit, bis Du reagiert hast, dazu nutzt, möglichst viel beiseite zu schaffen. Dann hast Du kaum noch Möglichkeiten nachzuweisen, was denn alles da war.
Am besten : gang zum Anwalt

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mahepre
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 32x hilfreich)

Danke! Was ich nicht ganz verstehe: das mit Pflichtteil "beantragen",muss ich wohl nicht einklagen? Und was meinst Du mit Tod der Ehefrau meines Vaters, würde ich dann wiederum erben? Oder nur dann, wenn ich bis dahin noch keinen Pflichtteil bekommen habe???

Gruss mahepre

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Filmsammler
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 91x hilfreich)

Deine leibliche Mutter hat damit nichts zu tun,von ihr bist du normal erbberechtigt. Den Pflichtteil bekommst Du, weil Dein Vater und seine zweite Frau ein sogenanntes Berliner Testament gemacht haben. da bist Du quasi enterbt.
Wenn in dem Testament nicht drin steht, dass Du nach dem Tod der zweiten Frau richtiger Erbe Deines Vaters bist, wirst Du leer ausgehen, da Du zu dieser Frau kein verwandtschaftliches Verhältnis hast. Dann erbt allein ihre Familienlinie.

3x Hilfreiche Antwort

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