Pflichtteil - rückwirkend an den Bestattungskosten beteiligen?

20. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
stromercat
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil - rückwirkend an den Bestattungskosten beteiligen?

Hallo
Ich hoffe jemand kann mir einen Rat geben. Mein Stiefvater ist im Dezember letzten Jahres verstorben. Drei seiner vier leiblichen Kinder möchten nun ihren Plichtteil einfordern. Eine Schwester möchte sich daran nicht beteiligen, weil sie der Meinung ist, ihr Vater hat im Alter von 73 Jahren noch zu seiner Rente gearbeiten, genauso wie meine Mutter immer noch mit 68 Jahren, um sich ein klein wenig zu gönnen. Nun machen die anderen 3 Druck. Wie soll sich meine Stiefschwester verhalten? Ausserdem kann sie sich evtl. Auslagen nicht leisten, weil sie Sozialhilfe bezieht.
Welche Kosten kämen evtl. auf meine Mutter zu? Müssen die Stiefgeschwister sich dann auch rückwirkend an den Bestattungskosten beteiligen? Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen.

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"Petra"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Petra,

das Pflichtteil müssen/können Sie nur einfordern, wenn sie per Testament enterbt wurde - also, wenn der Vater alles seiner Frau oder jemandem anderen vermacht hat.
Dann haben die Kinder das Recht auf ein Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wenn die Eltern in Zugewinngemeinschaft lebten, dann erbt die Ehefrau schon mal 1/2 des Nachlasses ihres Mannes - nur die ander Hälfte wird zwischen den Kindern verteilt - wenn Sie enterbt wurden, dann also nur noch 1/4.

Dieses 1/4 wird dann noch durch die 4 Geschwister geteilt.
Vor Berechnung des Pflichtteils werden noch die Verbindlichkeiten (also z.B. die Beerdigungskosten) abgezogen. Die Kinder müssen sich also nun nur noch insoweit an den Beerdigungskosten beteiligen, als das dafür aufgewendete Geld nicht mehr zum Nachlass gehört.

Die Tochter, die ihr Pflichtteil nicht geltend machen möchte gegenüber ihrer Mutter, hat also auch kein Kosten zu befürchten.
Die übrigen Geschwister müssen ihr Pflichtteil auf eigene Kosten einfordern/einklagen.

Gruß
MCNeubert

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
stromercat
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieber MC Neubert
Vielen Dank für Ihre Antwort. Sie hat mir doch ein klein wenig weiter geholfen und meine Stiefschwester auch ein bischen beruhigt.
Muss meine Mutter eigentlich jetzt im Vorfeld schon irgendetwas unternehmen, oder soll sie erst abwarten bis etwas von den Stiefkindern kommt. Es könnte ja doch sein, dass sie es sich nochmal überlegen, da ja wirklich nichts zu holen ist.

Nochmals vielen Dank
Petra

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"Petra"

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