Pflichtteil schon vor dem Tod einklagbar?

14. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
vollmond12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil schon vor dem Tod einklagbar?

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage:

Meine Schwiegermutter ist verstorben. Der Vater meiner Ehefrau hat kein Verhälnis mehr zu uns. Kann meine Ehefrau den Pflichtteil Ihres Vaters schon zu Lebzeiten einklagen/verlangen?

Wo steht es im Gesetz?

Danke

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47617 Beiträge, 16830x hilfreich)

Das Pflichtteil kann auch per Testament nicht (fast nicht) entzogen werden. Ich gehe davon aus, dass die dafür notwendigen sehr schwer wiegenden Gründe hier nicht vorliegen, z.B. Misshandlung der Schwiegermutter.

Liegt denn ein Testament vor, das das Erbe für Deine Frau auf den Pflichtteil beschränkt? Wenn nicht, dann kann sogar das gesamte gesetzliche Erbe verlangt werden. In diesem Fall bekommt der Ehepartener (Dein Schwiegervater) die Hälfte und die andere Hälfte wird auf die Kinder (Deine Frau und deren Geschwister) aufgeteilt.

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbes.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47617 Beiträge, 16830x hilfreich)

Sorry, habe die Frage nicht richtig gelesen.

Das Erbe ihres Vaters kann sie nicht einklagen, auch nicht den Pflichtteil. Sie wird warten müssen, bis ihr Vater verstorben ist.

Bei unehelichen Kindern gibt es den vorzeitigen Erbausgleich, der aber nicht mit dem Pflichtteil zu verwechseln ist..

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#3
 Von 
banneduser
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 208x hilfreich)

Es schein hier regelrecht von Personen nur so zu wimmeln die alle anscheinend nur auf eine einfach Art und Weise schnell und ohne Arbeit an viel Geld kommen wollen und wenn es soger der Versuch ist noch zu Lebzeiten eines Elternteil scon an dessen einmal von ihm einmal zu erwartendes Erbe sein sollte bzw. auch nur die Hälfte, also der sogenannte Pflichtteil.

Hoffentlich baben Sie auch einmal Kinder und diese veranstallten dann auch noch zu Ihren Lebzeiten
derartige Bemühungen um an Ihr Geld zu kommen.

Was sind wir nur für eine Gesellschaft?

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#4
 Von 
Siemm
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 139x hilfreich)

@info-neugierde
scheinbar haben sie Problem mit dem Pflichteil.
Einmal über die Leute meckern die Fragen dazu haben und dann selber einen Thread aufmachen der sich mit der Frage beschäftigt wie sie das verhindern könne das Ihre Kinder sowas machen.
In was für einer Familie leben sie denn ?

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#5
 Von 
geene
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Was sind wir nur für eine Gesellschaft, da alle Leute nur Fragen haben über einen Pflichtteil? Es würden nicht so viele Fragen gestellt werden, wenn alles so einfach wäre. Ich hatte auch ein Frage hier im Forum für meinen Lebensgefährten. Dieser arbeitet aber sehr fleißig sieben Tage in der Woche und hat einen Bruder, der 20 Jahre erfolglos studiert hat, eine sog. Umschulung zum Steuerfachgehilfen absolviert und seit ca. acht Jahren arbeitet, eine jetzt sechsjährige Tochter. Sein Vater hatte es vor fünf Jahren untersagt, Kontakt zu seiner Mutter aufzunehmen, auch wünschte er keinen Kontakt mit meinem Lebensgefährten geschweige denn zu meiner Person. Wir haben sechs Wochen nach dem Tod vom Amtsgericht erfahren, dass seine Mutter verstorben sei (wir wohnen ca. 10 km auseinander). Sein Bruder ist inzwischen stolzer hypothekenfreier Hausbesitzer, zwei Mittelklasseautos sowie ein gut gefülltes Bankkonto. Leider hat sich die ganze Angelegenheit auf der finanziellen Ebene "reduziert".

Es wurde meinem Lebensgefährten nicht einmal die Möglichkeit gegeben, sich von seiner Mutter zu verabschieden - eine tolle Familie. Die ist nur ein Auszug der Zuwendungen.

Ich glaube, bevor man die Äußerungen tätigt, einfach nur an das Geld anderer zu wollen, anstatt selber zu arbeiten, sollten einmal die Hintergründe , die zu solchen Fragestellungen führen, hinterfragt werden! Ich kann nur hoffen, dass Sie in ihrem Leben weiterhin fair und vor allen Dingen gerecht behandelt werden.

Gruß Geene

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
banneduser
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 208x hilfreich)

Hallo Simm,
es ist ertaunlich, dass Sie sich auf die Seite von einem, meiner Auffassung unverschämten raffgierigen Erbschleicher stellen wollen, der sich danach erkundigen möchte wie er einen noch lebenden Elternteil zur Herrausgabe seines Erbpflichtteils verklagen könnte.

Mich damit vom Ihnen über meine Anfrage zum Pflichteil auf die gleiche Stufe mit diesem geldgierigen Menschen stellen zu wollen der seinen Vater verklagen will finde ich schon etwas merkwürdig.

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#7
 Von 
Siemm
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 139x hilfreich)

Vielliecht ist das in diesem Fall acuh sinnvoll oder nicht.
Aber das können wir beide mit Sicherheit nicht entscheiden. Ích weiß das, nur bei hnen ist das etwas anderes. Sie haben leider ein sehr einseitig Meinung

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#8
 Von 
Sokrates
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

Es bestünde die Möglichkeit einer vorweggenommenen Erbfolge, allerdings ist im Rahmen dieser die Übertragung des Pflichtteils vom Willen des Erben abhängig. Ob er mitmachen wird?

Ansonsten: Keine Chance.

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