Pflichtteil - stirbt mein Vater, welche Ansprüche habe ich, wenn meine Stiefmutter später stirbt?

25. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Bingo2000
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil - stirbt mein Vater, welche Ansprüche habe ich, wenn meine Stiefmutter später stirbt?

Hallo,

mich beschäftigt seit einiger Zeit folgende Sachlage:

Mein Vater hat vor vielen Jahren wieder geheiratet, meine Stiefmutter hat 2 Söhne mit in die Ehe gebracht.
Beide haben zusammen ein Haus gebaut und ich weiß, dass ein ein Testament gibt, wo sich beide als gegenseitige Alleinerben eingesetzt haben.
Was ja auch o.k. ist. Weitere Inhalte kenne ich nicht.

Meine Frage ist jetzt, wenn mein Vater zuerst stirbt, welche Ansprüche habe ich dann, wenn meine Stiefmutter Jahre später stirbt?
Ich habe gelesen, dass ich nur 3 Jahre Zeit habe mein Pflichtteil zu fordern.
Ich wollte mein Pflichtteil eigentlich gar nicht fordern, solange meine Stiefmutter lebt, wir verstehen uns eigentlich alle ganz gut.
Aber was für Ansprüche hätte ich dann später noch ?
Müsste ich in den ersten 3 Jahren nach dem Tod meines Vaters irgendwas veranlassen?

Für eure Hilfe danke ich schon mal.

Gruß Martin aus NRW

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.07.2010 13:27:44
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 50x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8036 Beiträge, 4506x hilfreich)

#Meine Frage ist jetzt, wenn mein Vater zuerst stirbt, welche Ansprüche habe ich dann, wenn meine Stiefmutter Jahre später stirbt?#
Wenn du in dem gemeinschaftlichen Testament nicht als (Mit)Erbe deiner Stiefmutter eingesetzt wurdest, hast du keine gesetzlichen Erb- oder Pflichtteilsansprüche.

#Ich habe gelesen, dass ich nur 3 Jahre Zeit habe mein Pflichtteil zu fordern.#
Das ist richtig.

#Aber was für Ansprüche hätte ich dann später noch ?#
Das kommt auf die Verfügungen auf den Tod des Letztsterbenden an.

#Müsste ich in den ersten 3 Jahren nach dem Tod meines Vaters irgendwas veranlassen?#
Du könntest deinen Pflichtteil beanspruchen. Ob das sinnvoll ist oder nicht, kommt immer auf den Einzelfall an und kann nicht pauschal beantwortet werden.




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