Hallo zusammen,
mein Opa ist 2016 verstorben. Meine Oma ist zunächst Alleinerbin (Berliner Testament). Meine Tante fordert nun ihren Pflichtteil aus dem Erbe. Verwirkt sie dann ihren Erbanspruch aus dem Testament oder wird die Auszahlung des Pflichtteils dann angerechnet, wenn meine Oma stirbt?
Vielen Dank für eure Antworten.
Pflichtteil trotz Erbe
21. September 2017
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Frage vom 21. September 2017 | 08:23
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil trotz Erbe
#1
Antwort vom 21. September 2017 | 13:12
Von
Status: Richter (8600 Beiträge, 4672x hilfreich)
Zitat:Verwirkt sie dann ihren Erbanspruch aus dem Testament...
Das kommt darauf an, ob eine "Strafklausel" im Berliner Testament steht oder nicht.
Zitat:... oder wird die Auszahlung des Pflichtteils dann angerechnet, wenn meine Oma stirbt?
Der Pflichtteil wird bei einem etwaigen Erbe bzw. weiteren Pflichtteilsanspruch nicht angerechnet.
#2
Antwort vom 21. September 2017 | 14:43
Von
Status: Unbeschreiblich (50110 Beiträge, 17558x hilfreich)
Sollte das Testament keine Pflichtteilstrafklausel enthalten, so entstehen der Tante keine Nachteile hinsichtlich des Erbes von der Oma. Sie würde den Vorteil aus der Pflichtteilsforderung uneingeschränkt behalten.
Wenn dann also eine Gleichbehandlung der Kinder erhalten bleiben soll, so sollten die anderen Kinder auch den Pflichtteil fordern. Wenn die anderen Kinder gleichzeitig die Oma nicht finanziell überlasten wollen, dann können sie z.B. der Oma die Auszahlung des Pflichtteils stunden.
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#3
Antwort vom 21. September 2017 | 14:52
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Heißt das, dass die Tante den Pflichtteil fordern kann und nach dem Ableben der Oma dann auch noch ihren Erbteil erhält?
#4
Antwort vom 21. September 2017 | 19:57
Von
Status: Richter (8600 Beiträge, 4672x hilfreich)
Ja (sofern keine Strafklausel enthalten ist).
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