Pflichtteil trotz ausschlagung. Etwas schwierig

30. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
p.Altum
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil trotz ausschlagung. Etwas schwierig

Hallo erstmal

Ich habe hier einen etwas schwierigen Fall bez. Pflichtteil

Erblasser hat vier Kinder
Zwei Kinder werden zu Lebzeiten abgefunden und schlagen nach Tode aus.
Die anderen Kinder schlagen nach Tode ebenfalls aus.
Erblasser hat einem dritten ein Nießbrauchrecht ( Wohnrecht ) eingeräumt.
Ein Enkelkind nimmt Erbe an alle anderen Enkel schlagen auch aus.
Damit Enkelkind Alleinerbe.
Können die von den oben genannten Kinder noch ihren Pflichtteil einfordern trotz Ausschlagung ?
Danke schon mal im Voraus.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 297x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
p.Altum
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigung das ich Nachfrage.
Nein es war nicht zu schwierig. Ich habe genau diesen Artikel mehrfach gelesen.
Nur ganz einfach zu verstehen ist der nicht. Deshalb frage ich ja hier nach.
Vor allem weil zwei Erben ja schon abgefunden wurden.
Gut das wir noch nen Termin beim Anwalt haben.
Der wird sicher netter antworten und nicht auf Google verweisen.
Trotzdem schönen Dank für die Antwort.




-- Editiert von p.Altum am 30.10.2016 20:21

-- Editiert von p.Altum am 30.10.2016 20:30

0x Hilfreiche Antwort

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