Hallo,
eine mehr praktische Frage der Umsetzung: wie (schriftlich, ..) und wo/bei wem (Notariat/Nachlassgericht, direkt an Erben bzw. Beschenkten, ...? macht man einen Pflichtteil und Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend?
Gruss
Elchi92
Pflichtteil und Pflichtteilergänzungsanspruch
5. Dezember 2003
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Frage vom 5. Dezember 2003 | 19:53
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil und Pflichtteilergänzungsanspruch
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 7. Dezember 2003 | 19:35
Von
Status: Schüler (364 Beiträge, 37x hilfreich)
Hallo Elchi,
auf jeden Fall kannst Du zu Deinem Amtsgericht gehen und dort nachfragen. In der Regel kannst Du solche Dinge zu Protokoll der Geschäftsstelle im Nachlassgericht geben, ob das aber auch auf Geltendmachung des Pflichtteilanspruches anwendbar ist, weiß ich nicht. Ein Notar ist dafür aber nicht aufzusuchen.
Gruß
Julia
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