Pflichtteil und Pflichtteilergänzungsanspruch

5. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
elchi92
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil und Pflichtteilergänzungsanspruch

Hallo,

eine mehr praktische Frage der Umsetzung: wie (schriftlich, ..) und wo/bei wem (Notariat/Nachlassgericht, direkt an Erben bzw. Beschenkten, ...? macht man einen Pflichtteil und Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend?

Gruss
Elchi92

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo Elchi,

auf jeden Fall kannst Du zu Deinem Amtsgericht gehen und dort nachfragen. In der Regel kannst Du solche Dinge zu Protokoll der Geschäftsstelle im Nachlassgericht geben, ob das aber auch auf Geltendmachung des Pflichtteilanspruches anwendbar ist, weiß ich nicht. Ein Notar ist dafür aber nicht aufzusuchen.

Gruß

Julia

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