Pflichtteil und Testament der Hinterbliebenen

18. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
Seepferdchen2025
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil und Testament der Hinterbliebenen

Hallo,

mein Vater ist im Februar verstorben und ich habe nun ein Schreiben vom Gericht erhalten, dass ich enterbt bin (Berliner Testament) und meinen Pflichtteil einfordern kann.

Ich wollte darauf verzichten, aber nachdem meine Mutter sauer auf das Gericht ist, mich an den Pflichtteil zu erinnern, bin ich unsicher.

Nun folgende Fragen.

Wert der Immobilie liegt bei ca. € 500.000.
Barvermögen bei ca. € 100.000.

Sie meint nun, ich würde € 41000 erhalten und das wäre für sie kein Problem. Ist das so richtig? Dachte, mir würde mehr zustehen. Sollte sie Recht behalten, würde ich evtl. das Geld nehmen. Müsste sie mehr auszahlen, werde ich definitiv verzichten.

Eine weitere Frage von ihr an euch wäre, ob sie mich trotz Ausbezahlung des Pflichtteils noch als Erbe im Testament eintragen kann oder dies dann gesetzlich nicht mehr erlaubt ist, da der Pflichtteil ausbezahlt wurde.

Muss ich die Beerdigungskosten komplett übernehmen? Habe das mal irgendwo gelesen oder nicht, da sie genug Geld für die Bestattung hat.

Danke für die Beantwortung meiner drei Fragen.

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24 Antworten
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#1
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)

Du solltest zuerst noch Angeben, ob es noch weitere Personen gibt, die laut gesetzlicher Erbfolge erben würden, wie Geschwister (auch Halbgeschwister)…

Die gesetzliche Erbfolge wäre (zumindest bei Zugewinngemeinschaft), dass die Ehefrau des verstorbenen 50% erbt, die restlichen 50% würden an die Kinder/das Kind gehen. Wenn es also keine weiteren Geschwister u. ä. gibt, dann würde dir laut gesetzlicher Erbfolge 50% zustehen. Der Pflichtteilsanspruch beträgt die Hälfte des Anspruchs aus gesetzlicher Erbfolge, also dann 25% des Gesamterbes.

Damit solltest du jetzt rechnen können. ;-)

Edit: Wobei halt bei der Berechnung zu berücksichtigen wäre, ob z.B. die Immobilie allein deinem Vater gehört hat oder auch anteilig deiner Mutter und das gleiche beim Barvermögen.


-- Editiert von Dirrly am 18.03.2021 11:50

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von Seepferdchen2025):
Ich wollte darauf verzichten, aber nachdem meine Mutter sauer auf das Gericht ist, mich an den Pflichtteil zu erinnern, bin ich unsicher.

???
Zitat:
Wert der Immobilie liegt bei ca. € 500.000. Barvermögen bei ca. € 100.000. Sie meint nun, ich würde € 41000 erhalten und das wäre für sie kein Problem. Ist das so richtig?

Der Vater ist Alleineigentümer der Immobilie und ihm gehört das Barvermögen in Höhe von EUR 100.000?

Wenn du keine Geschwister hast, wäre der Pflichtteilsanspruch 1/4 des Reinnachlasses (Guthaben minus Schulden) des Vaters.

Zunächst könnte man ein Nachlassverzeichnis bei der Alleinerbin anfordern und dann entscheiden, ob man den Pflichtteil fordert.

Zitat:
Eine weitere Frage von ihr an euch wäre, ob sie mich trotz Ausbezahlung des Pflichtteils noch als Erbe im Testament eintragen kann oder dies dann gesetzlich nicht mehr erlaubt ist, da der Pflichtteil ausbezahlt wurde.

Ob du als Erbe auf den Tod der Mutter in Frage kommt, hängt auch davon ab, ob es im Testament eine "Strafklausel" vorhanden ist (wenn man den Pflichtteil beim Erststerbenden fordert, ist man beim Tod des Letztsterbenden enterbt und hat ebenfalls nur einen Pflichtteilsanspruch).
Zitat:
Muss ich die Beerdigungskosten komplett übernehmen?

Nein, die Bestattungskosten hat der Erbe zu tragen.

https://dejure.org/gesetze/BGB/1968.html

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#3
 Von 
Seepferdchen2025
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke euch sehr für eure Antworten.

Meine Mutter wollte wissen, ob sie mich nach dem Pflichtteil dennoch als Erbe in ihr Testament schreiben kann, oder ob dies vom Gesetz her dann abgelehnt wird.

Mein Bruder ist bereits verstorben. Weitere Geschwister gibt es nicht.

Meinen Eltern gehörte das Haus, Grundstück und Barvermögen je zur Hälfte.

Sie kam auf das Ergebnis, dass mir € 41000 als Pflichtteil zustehen würden. Kommt das dann hin?

Ich weiß nicht, weshalb sie mir den Pflichtteil geben möchte. Evtl. damit ich das Haus nicht bekomme. Andererseits möchte sie mich als Erbe einsetzen nach ihrem Ableben. Das ist etwas, was mich verwirrt und ich weiß nicht, ob ich den Pflichtteil ausschlagen soll oder annehmen.

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von Seepferdchen2025):
Meine Mutter wollte wissen, ob sie mich nach dem Pflichtteil dennoch als Erbe in ihr Testament schreiben kann, oder ob dies vom Gesetz her dann abgelehnt wird.

Was steht denn in dem Testament? Haben sich die Eltern nur gegenseitig als Alleinerben eingesetzt oder wurde auch die Erbfolge auf den Tod des Überlebenden geregelt?
Zitat:
Sie kam auf das Ergebnis, dass mir € 41000 als Pflichtteil zustehen würden.

Wie kommt sie darauf?
Zitat:
Kommt das dann hin?

Gesetzt den Fall dass der Vater tatsächlich ein Vermögen von EUR 300.000,-- hat, steht dir ein Pflichtteilsanspruch von EUR 75.000 zu.
Zitat:
Ich weiß nicht, weshalb sie mir den Pflichtteil geben möchte.

Warum fragst du sie nicht? Mit kommt das komisch vor. :augenroll:

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#5
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)

Zitat (von Seepferdchen2025):
Ich weiß nicht, weshalb sie mir den Pflichtteil geben möchte.


Ich denke auch, dass es hier wichtig wäre, dass ihr miteinander redet... wenn es dich verwirrt...

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#6
 Von 
Seepferdchen2025
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir sprechen seit Tagen darüber. Nur widerspricht sie sich und ich weiß nicht mehr, was Sache ist. Deshalb frage ich hier nach.

Also meine Eltern hatten zusammen € 500.000 Wert Grundstück und Haus und ca. € 100.000 Barvermögen.

Im Testament haben sie sich gegenseitig als Erben eingesetzt. Durch das Berliner Testament erbe ich nichts.

Sie fragt mich, ob ich den Pflichtteil möchte oder auf alles verzichte. Sie könnte mir die € 41.000 geben.

Deshalb meine Frage hier, ob es stimmt, dass mir als Pflichtteil dieser Betrag zustehen würde oder weniger/mehr?

Und ob ich, wenn der Pflichtteil ausbezahlt wird, sie mich dennoch ins Testament aufnehmen kann oder ob das gesetzlich nicht mehr möglich ist, da ich den Pflichtteil erhalten habe?

Das sind die Fragen. Hoffe, es ist jetzt verständlicher. Geschwister habe ich nicht.

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#7
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)

Die Frage zur Höhe des Pflichtteils wurde aber auch schon beantwortet.

Und deine Mutter kann dich ins Testament aufnehmen, egal ob du einen Pflichtteil geltend machst oder nicht, da spricht gesetzlich nichts dagegen.

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
Also meine Eltern hatten zusammen € 500.000 Wert Grundstück und Haus und ca. € 100.000 Barvermögen.


Dein Vater erbt nur sein Vermögen, nicht das gemeinsame Vermögen der Eltern.

Zitat:
Sie fragt mich, ob ich den Pflichtteil möchte oder auf alles verzichte. Sie könnte mir die € 41.000 geben.


Am liebsten wäre Dir doch, dass Du erst nach dem Tod der Mutter alles ernst, oder? Warum sagst Du ihr das dann nicht.

Zitat:
Deshalb meine Frage hier, ob es stimmt, dass mir als Pflichtteil dieser Betrag zustehen würde oder weniger/mehr?


Wenn beiden Elternteilen alles je zur Hälfte gehört hat, dann wäre Dein Pflichtteil 75.000€.

Zitat:
Und ob ich, wenn der Pflichtteil ausbezahlt wird, sie mich dennoch ins Testament aufnehmen kann oder ob das gesetzlich nicht mehr möglich ist, da ich den Pflichtteil erhalten habe?


Wenn das Testament Deiner Eltern keine Pflichtteilstrafklausel enthält, dann geht das problemlos.



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#9
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(925 Beiträge, 226x hilfreich)

Was genau steht als Erbmasse zur Verfügung?
"Also meine Eltern hatten zusammen € 500.000 Wert Grundstück und Haus und ca. € 100.000 Barvermögen."
Der Vater vererbt nur das, was direkt auf seinen Namen lautet.
Wenn das Haus im Grundbuch auf Vater und Mutter zu je 50% eingetragen ist, stehen den Erben als Erbmasse nur 50% zur Verfügung. Das gleiche gilt für das Konto. Ist es ein gemeinsames Konto, wird es geteilt uns den Erben stehen 50% zur Verfügung. Lautet das Konto zum Beispiel auf den Namen deines Vaters, gehen 100% in die Erbmasse ein. Lautet das Konto auf den Namen deiner Mutter gehen 0% in die Erbmasse ein.
Es spielt dabei keine Rolle ob irgendwelche Vollmachten bestehen oder ob die Eheleute das Konto immer als gemeinsames Konto angesehen haben.

-- Editiert von aspergius am 19.03.2021 11:23

Signatur:

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#10
 Von 
Seepferdchen2025
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

@aspergius

Die Konten liefen auf beide Namen.

Nun eine neue Frage.

Meine Mutter möchte, dass ich den Erbschein für sie unterschreibe.

Kommt dies einer Erbverzichtserklärung gleich oder kann ich trotz meiner Unterschrift den Pflichtteil beantragen?



-- Editiert von Seepferdchen2025 am 19.04.2021 13:38

-- Editiert von Seepferdchen2025 am 19.04.2021 13:38

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
Meine Mutter möchte, dass ich den Erbschein für sie unterschreibe.


Ein Erbschein wird vom Nachlassgericht erstellt und vom Rechtspfleger unterschrieben. Eine Unterschrift durch einen Erben erfolgt nicht.

Was also sollst Du nach Auffassung Deiner Mutter unterschreiben?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Seepferdchen2025
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich hast du Recht.

Ich meine das Schreiben, dass ich einverstanden bin, dass sie den Erbschein erhält. Ich vertraue ihr mittlerweile nicht mehr, aus diversen Gründen und bin da vorsichtiger geworden.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Seepferdchen2025
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn sie diesen erhält, bekommt sie dann alles und ich bin raus oder habe ich dennoch das Recht, innerhalb von 2 bzw. 3 Jahren das Pflichtteil zu verlangen oder habe ich die Chance mit meiner Unterschrift verloren?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
Ich meine das Schreiben, dass ich einverstanden bin, dass sie den Erbschein erhält.


Wichtig ist nicht, wer den Erbschein erhält, sondern welchen Inhalt der Erbschein hat.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Seepferdchen2025
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Den Inhalt weiß ich leider nicht.

Morgen oder Übermorgen ist der Termin. Seit Wochen bitte ich sie darum, mir die Unterlagen zu zeigen. Sie gab mir nur dieses Schreiben wegen es Erbscheins. Ich fühle mich unter Druck gesetzt, da der Termin naht.

Sie behauptet, es ginge nur darum, dass ich mein Einverständnis gebe, dass sie den Erbschein bekommt. Würde ich nicht unterschreiben, würden sie davon ausgehen, dass sie meinen Vater ermordet hätte und dann ginge es vor Gericht. Davor habe ich Angst.

Ich denke, es steht im Erbschein, dass sie Alleinerbin ist wegen des Berliner Testaments. Dann muss ich auf meinen Pflichtteil verzichten oder nicht, wenn ich unterschreibe? Denn nach allem, was mittlerweile geschehen ist, werde ich nicht darauf verzichten.

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#16
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(404 Beiträge, 60x hilfreich)

Zitat (von Seepferdchen2025):
Ich fühle mich unter Druck gesetzt, da der Termin naht.

Welcher Termin?

Zitat (von Seepferdchen2025):
Würde ich nicht unterschreiben, würden sie davon ausgehen, dass sie meinen Vater ermordet hätte...


Aha, und die Mordkommission stellt die Ermittlungen ein, weil der Sohn/die Tochter irgendwas unterschreibt, oder wie?

Das klingt sehr dubios. Du solltest nichts unterschreiben und einfach deinen Pflichtteil einfordern. Vieleicht auch mit anwaltlicher Hilfe, denn du wirkst verunsichert und überfordert.


-- Editiert von car4000 am 20.04.2021 14:42

Signatur:

- car4000 -

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Da du anscheinend gar keine Kenntnisse der Rechtslage hast und auch die richtigen Kommentare hier nicht verstehen kannst oder willst empfehle ich einen Anwalt aufzusuchen.

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

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#18
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(925 Beiträge, 226x hilfreich)

Ich würde als erste mal eine Kopie des Testaments fordern und den betreffenden Abschnitt hier anonymisiert einstellen.

Des Weiteren würde ich ein Vermögensaufstellung von deiner Mutter verlangen , damit du wirklich weißt, was dein Vater vererbt. Offenbar siehst das deine Mutter anders als du. Wie käme sie sonst auf die 41.000 €.

Auch würde ich erst mal gar nichts unterschreiben, auch wenn ein Termin dadurch verfällt. Dieses dubiose Argument, dass du mit deiner Unterschrift bestätigts, dass dein Vater nicht ermordet wurde, ist wohl aus dem Reich der Fabeln. Unterschreibe erst, wenn du genau weißt, was diese Unterschrift bedeutet.

Wenn du die Vermögensaufstellung hast, kannst du genau sehen, was dir als Pflichtteil zusteht und dann entscheiden, ob du das Pflichtteil einforderst oder nicht.

Wenn du verzichtest und du Zweifel hast, dass du am Ende leer ausgehst, kannst du ja mit deiner Mutter zum Notar gehen und einen notariellen Vertrag abschließen, der das regelt. Du kannst dich auch vorab mal bei einem Notar erkundigen, ob und wie so etwas möglich wäre.

Signatur:

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#19
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
Morgen oder Übermorgen ist der Termin.


Beim Nachlassgericht oder beim Notar.

Zitat:
Sie gab mir nur dieses Schreiben wegen es Erbscheins.


Der Inhalt ist mir immer noch nicht klar.

Zitat:
Sie behauptet, es ginge nur darum, dass ich mein Einverständnis gebe, dass sie den Erbschein bekommt.


Den bekommt sie auch ohne Deine Unterschrift, da sie Alleinerbin ist.

Zitat:
Würde ich nicht unterschreiben, würden sie davon ausgehen, dass sie meinen Vater ermordet hätte und dann ginge es vor Gericht.


Unsinn.

Zitat:
Ich denke, es steht im Erbschein, dass sie Alleinerbin ist wegen des Berliner Testaments.


Sicher, etwas anderes würde mich jedenfalls überraschen.

Zitat:
Dann muss ich auf meinen Pflichtteil verzichten oder nicht, wenn ich unterschreibe?


Mir fehlt immer noch die Vorstellung, was Du da unterschreiben sollst. Deine Mutter benötigt Deine Unterschrift für die Beantragung des Erbscheines nicht.

Und wenn das Nachlassgericht etwas von Dir will, dann soll es Dich anschreiben. Aber auch das Nachlassgericht benötigt nicht Dein Einverständnis um einen Erbschein auf den Namen Deiner Mutter ausstellen zu dürfen.

-- Editiert von hh am 20.04.2021 16:20

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(925 Beiträge, 226x hilfreich)

Könnte es sein, dass du beim Nachlassgericht den Verzicht auf das Pflichtteil unterschreiben sollst?

Signatur:

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#21
 Von 
Seepferdchen2025
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

@aspergius, davon gehe ich jetzt auch aus, nachdem hh mir mitgeteilt hat, dass es nicht um den Erbschein gehen kann.

@hh vielen Dank, dann hat mich mein Bauchgefühl nicht getäuscht, dass da wieder mal etwas nicht stimmt.

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#22
 Von 
Seepferdchen2025
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
wie geahnt, kommt sie heute mit dem Schreiben. Es wäre eilig usw. Ich solle schnell unterschreiben. Als ich mich weigerte, hat sie geweint, sie komme zu spät usw. Also habe ich unterschrieben mit dem Vermerk, dass ich nicht auf den Pflichtteil verzichten werde. Ich bat um eine Kopie, die sie mir nicht geben wollte. Nun habe ich das Schreiben hier. Das ist der Text.

Einverständniserklärung

Ich, mein Name, bin mit der Beantragung eines Erbscheins durch meine Mutter einverstanden,
der
Name meiner Mutter zu 1/1 (Bruchteil)

als Erben ausweisen soll.

Kopie des Personalausweises liegt bei.

Datum. Unterschrift



Was würde meine Unterschrift für Folgen haben? Ist damit der Anspruch auf den Pflichtteil verloren oder hat es damit nichts zu tun?


0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
Was würde meine Unterschrift für Folgen haben?


Keine

Zitat:
Ist damit der Anspruch auf den Pflichtteil verloren oder hat es damit nichts zu tun?


Nein, das hat damit nichts zu tun.

Wozu das Schreiben gut sein sollte, erschließt sich mir jedoch nicht. Das Einverständnis war überflüssig, schadet aber auch nicht.

Deine Sorgen waren somit unberechtigt.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wozu das Schreiben gut sein sollte, erschließt sich mir jedoch nicht.

Das Schreiben dient dazu die Anhörungsfristen der gesetzlichen Erben abzukürzen, sodass der Erbschein schneller erteilt werden kann.
Ist bei den mir bekannten Nachlassgerichten so üblich.

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

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