Pflichtteil und ggf. falsches Nachlassverzeichnis

17. April 2025 Thema abonnieren
 Von 
NichSoDerSchlaue
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil und ggf. falsches Nachlassverzeichnis

Frohe Ostern allerseits,
mein Fall ist ein wenig komplex, probiere mich kurz zu halten:

Meine Mutter verstarb Ende 2020, Berliner Testament, mein Vater
als Vorerbe eingesetzt. Ich bin Nacherbe, mein Bruder wurde enterbt,
war ihm auch bekannt, Testament ist von 2005.

Letzten August, also 2024, verstarb dann mein Vater, das Nachlassgericht
eröffnete das Testament, ich nahm das Erbe an, kümmerte mich um alles,
hatte bereits 2020 Generalvollmachten beider Eltern erhalten, trotzdem
habe ich noch einen Erbschein beantragt und ihn auch bekommen(1/1).

Geerbte Immobilie direkt verkauft, es gab sonst keine Werte. Mein Bruder kam
zur Beerdigung, wir hatten seit Jahrzehnten kaum Kontakt, er machte mir
gegenüber auch keine Ansprüche geltend. Dachte ich.

Ende Dezember ein Brief seines Anwalts, mein Bruder wäre Pflichtteilsberechtigt
bzgl. des Erbes meiner Mutter von 2020 und direkt ein zweiter Brief, er erhebe
Anspruch auf das Erbe meines Vaters zu 50%.

Ich schrieb zurück dass der Pflichtteilsanspruch des mütterlichen Erbes
bereits verjährt sei und ich den Anspruch nicht anerkenne. Und das Erbe
meines Vaters ein Minusgeschäft wäre, aber ich hier den Anspruch grundsätzlich anerkenne.

So weit so unsicher, weil ich nicht zu 100% sicher bin dass der Pflichtteil
wirklich verjährt ist- daher bitte ich hier um eure Einschätzung.

Jetzt kam ein Brief vom Nachlassgericht, mein Bruder hat einen Erbschein beantragt
für das Erbe meines Vaters, aber die Immobilie im Nachlassverzeichnis aufgeführt...

Die Immobilie ist aber nicht Teil des väterlichen Erbes sondern mein Vater war ja
nur "Vorerbe". Wie ist da eure Einschätzung? Würde jetzt Einspruch erheben gegen
den Erbscheinantrag, ist ja eine Falschaussage seitens meines Bruders.

Danke im Voraus!




16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12856 Beiträge, 4632x hilfreich)

Zitat (von NichSoDerSchlaue):
Berliner Testament, mein Vater
als Vorerbe eingesetzt. Ich bin Nacherbe, mein Bruder wurde enterbt,
war ihm auch bekannt, Testament ist von 2005.

1) Wenn ich nicht komplett daneben liege, ist das Berliner Testament ein zwingend gemeinschaftliches Testament und dessen Inhalt gilt bis zum Tode des letzt Überlebenden.

Zitat (von NichSoDerSchlaue):
Und das Erbe
meines Vaters ein Minusgeschäft wäre, aber ich hier den Anspruch grundsätzlich anerkenne.

Und ich meine, hier irrt ihr euch beide.

Wenn ich 1) richtig im Kopf habe, bezieht sich die Enterbung deines Bruders auf beide Elternteile.
Von daher steht im der Pflichtteil des Väterlichen Erbes zu, aber nicht 50%.

Zitat (von NichSoDerSchlaue):
So weit so unsicher, weil ich nicht zu 100% sicher bin dass der Pflichtteil
wirklich verjährt ist

Hier gilt die Regelverjährungsfrist, also ja bezüglich der Mutter ist er das.

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#2
 Von 
NichSoDerSchlaue
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh das klingt ja gut und beruhigt mich, danke für die Einschätzung. Dann werde ich dem Nachlassgericht schreiben und schlicht auf das Testament verweisen.

Will ja nicht unbedingt Familienstreit erzeugen oder zu kleinlich sein, aber ist das nicht schon (straf-)gerichtlich relevant? Dass mein Bruder, der ja das Testament kennt, eine eidesstattliche Erklärung abgibt und aussagt dass für meinen Vater kein Testament bestehe und die Immobilie, welche zum Nacherbe gehört, ins Nachlassverzeichnis schreibt?

Oder ist das gar gang und gäbe dass man im Erbrecht einfach alles versucht um an Geld zu kommen, nach dem Motto "Ja, ich lüge da jetzt einfach mal und schaue was passiert." Vielleicht bin ich ja auch naiv diesbezüglich oder sehe das zu eng.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12856 Beiträge, 4632x hilfreich)

Zitat (von NichSoDerSchlaue):
...aber ist das nicht schon (straf-)gerichtlich relevant?

Unwissenheit schützt in diesem Fall vor Strafe. ;)

Zitat (von NichSoDerSchlaue):
die Immobilie, welche zum Nacherbe gehört, ins Nachlassverzeichnis schreibt?

Gehörte die Immobilie alleinig der Mutter?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
NichSoDerSchlaue
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, in der Tat war das Haus immer meiner Mutter zugeordnet, da ihr Vater damals den Kredit gab. Alle Versicherungen, Rechnungen, der Kredit-alles auf ihren Namen, im Grundbuch stand auch nur Sie allein.

Deswegen bin ich grad auch so beruhigt dass mein Bruder nicht an seinen Pflichtteil kommt mütterlicherseits. Möchte hier nicht zu sehr ausschweifen aber dass hätte mich schon sehr belastet mental.

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12856 Beiträge, 4632x hilfreich)

Warte mal noch ein paar Antworten ab, ich mag mir zwar recht sicher bei meiner Aussage sein, aber gesichert ist das nicht.

Hier gibt es aber durchaus noch den ein oder anderen Erbrechtsexperten.

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#6
 Von 
NichSoDerSchlaue
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Warte mal noch ein paar Antworten ab, ich mag mir zwar recht sicher bei meiner Aussage sein, aber gesichert ist das nicht.


Ja klar, richtig "sicher" bin ich ja sowieso erst wenn mein Bruders Anwalt einen Rückzieher macht oder ein Richter ein Urteil spricht. Trotzdem ist meine eigene Recherche mit deiner Meinung schon mal weitgehend übereinstimmend. Ist man selber im Fall so hat man ja einen Tunnelblick, da tut es gut wenn man von außen eine Bestätigung bekommt.

Mehr Meinungen wären natürlich super!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49942 Beiträge, 17503x hilfreich)

Zitat (von NichSoDerSchlaue):
So weit so unsicher, weil ich nicht zu 100% sicher bin dass der Pflichtteil
wirklich verjährt ist- daher bitte ich hier um eure Einschätzung.

Der Pflichtteil nach der Mutter ist verjährt.

Zitat (von NichSoDerSchlaue):
Die Immobilie ist aber nicht Teil des väterlichen Erbes sondern mein Vater war ja
nur "Vorerbe". Wie ist da eure Einschätzung?

Das ist richtig, sofern die Mutter als Alleineigentümerin im Grundbuch stand.

Zitat (von NichSoDerSchlaue):
aber ist das nicht schon (straf-)gerichtlich relevant? Dass mein Bruder, der ja das Testament kennt, eine eidesstattliche Erklärung abgibt und aussagt dass für meinen Vater kein Testament bestehe

Da würde mich jetzt die genaue Formulierung im Testament interessieren. Bist Du außer als Nacherbe auch als Schlusserbe eingesetzt?

Zitat (von NichSoDerSchlaue):
und die Immobilie, welche zum Nacherbe gehört, ins Nachlassverzeichnis schreibt?

Nur weil der Bruder die Immobilie in den Wertermittlungsbogen geschrieben hat, gehört sie noch nicht zum Nachlass. Der Wertermittlungsbogen dient alleine der Festsetzung der Gerichtsgebühren.









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#8
 Von 
NichSoDerSchlaue
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Da würde mich jetzt die genaue Formulierung im Testament interessieren. Bist Du außer als Nacherbe auch als Schlusserbe eingesetzt?


Danke für deine Einschätzung erstmal. Also wortgenau stehen dort 2 Sätze:

"Hiermit lege ich, xxx, geboren xxx, fest, dass nach meinem Tode mein sämtlicher Besitz in Hände meines Mannes, xxx, als Vorerbe, übergeht(Vorausvermächtnis). Nach unser beidiger Tod, geht mein Haus xxx, an unseren gemeinsamen Sohn xxx, welcher Nacherbe(Schlusserbe) ist."

Ich weiß leider nicht wo genau diese sehr spezifische Formulierung her kommt, ob von einem Notar oder jemand anderem. Hoffe es ist soweit rechtssicher.

Meine Mutter stand immer allein im Grundbuch. Auch die Mieten gingen immer nur an sie, mein Vater hatte im Grunde nie überhaupt etwas, sogar sein Gehalt ging auf das Konto meiner Mutter.

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49942 Beiträge, 17503x hilfreich)

Zitat (von NichSoDerSchlaue):
"Hiermit lege ich, xxx, geboren xxx, fest, dass nach meinem Tode mein sämtlicher Besitz in Hände meines Mannes, xxx, als Vorerbe, übergeht(Vorausvermächtnis). Nach unser beidiger Tod, geht mein Haus xxx, an unseren gemeinsamen Sohn xxx, welcher Nacherbe(Schlusserbe) ist."

Das ist kein Berliner Testament, sondern ein Einzeltestament Deiner Mutter.

Zitat (von NichSoDerSchlaue):
ob von einem Notar

Sicher nicht von einem Notar oder von einem Juristen. Obwohl die Klammerausdrücke "Vorausvermächtnis" und "Schlusserbe" dort nicht hingehören und somit für Verwirrung sorgen halte ich dennoch als einzig zulässige Auslegung für möglich, dass eine Vor- und Nacherbschaft gewollt war.

Zitat (von NichSoDerSchlaue):
Ich weiß leider nicht wo genau diese sehr spezifische Formulierung her kommt, ob von einem Notar oder jemand anderem. Hoffe es ist soweit rechtssicher.

Bezüglich des Nachlasses Deiner Mutter ist das rechtssicher.

Allerdings hat Dein Bruder recht damit, dass es keine testamentarische Verfügung Deines Vaters gibt und somit Dein Bruder und Du zu je 50% Erben Deines Vaters geworden seid. Dein Bruder hat also zu recht einen Erbscheinantrag gestellt.

Zitat (von NichSoDerSchlaue):
Ende Dezember ein Brief seines Anwalts, mein Bruder wäre Pflichtteilsberechtigt
bzgl. des Erbes meiner Mutter von 2020 und direkt ein zweiter Brief, er erhebe
Anspruch auf das Erbe meines Vaters zu 50%.

Somit hat der Anwalt damit nach meiner Auffassung recht.

Aber im Hinblick auf:
Zitat (von NichSoDerSchlaue):
es gab sonst keine Werte.

kann Dir das eigentlich egal sein.

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#10
 Von 
NichSoDerSchlaue
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ah, tut mir leid da Verwirrung gestiftet zu haben, bin von einem Berliner Testament ausgegangen aufgrund der Vorerbe/Nacherbe-Formulierung.

Kurz noch, damit ich alles richtig zusammen habe:

Dann würde ich dem Nachlassgericht auf Antrag ein Nachlassverzeichnis zukommen lassen welches ausschließlich die Rechnungen beinhaltet und den Rest-Kontostand meines Vaters. Die Immobilie ausschließen natürlich, hat ja nichts mit dem Erbe meines Vaters zu tun. Mein Bruder sollte dann 50/50 Erben, sind dann summa summarum -2800 Euro für jeden wegen ausstehend gewesenen Zahlungsverpflichtungen. Diese Rechnung stelle ich wann genau, sobald das Erbscheinverfahren abgeschlossen ist oder vorher bereits?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49942 Beiträge, 17503x hilfreich)

Zitat (von NichSoDerSchlaue):
Dann würde ich dem Nachlassgericht auf Antrag ein Nachlassverzeichnis zukommen lassen welches ausschließlich die Rechnungen beinhaltet und den Rest-Kontostand meines Vaters.

Das Nachlassgericht würde ich nur darauf verweisen, dass die Immobilie nicht zum Nachlass gehört, da sie Teil einer Vorerbschaft war und der Nachlass im Übrigen überschuldet war. Das bewahrt Deinen Bruder davor, viel zu hohe Gebühren für den Erbschein zu bezahlen.

Eine detaillierte Aufstellung kannst Du dann Deinem Bruder, bzw. dessen Anwalt zukommen lassen. Dabei kannst Du wenn Du möchtest auf den Ausgleich der von Dir übernommenen Nachlassverbindlichkeiten verzichten. Wenn Du Deinen Bruder ärgern möchtest, dann kannst Du natürlich auch einen 50%-Anteil davon von ihm einfordern.

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#12
 Von 
NichSoDerSchlaue
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben Dank euch Beiden für die aufgewendete Zeit!

Ja, werde das dann genau so machen gegenüber dem Nachlassgericht. Ob ich auf die Aufteilung der Verbindlichkeiten verzichte überlege ich mir noch in aller Ruhe. Der Anwaltsbrief war schon ein Schlag in den Magen, hätte man auch erstmal anders kommunizieren können denke ich.

Alles Gute euch.

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#13
 Von 
Ancalagon
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 6x hilfreich)

Bezüglich der Verjährung des Pflichtteiles deines Bruders nach der Mutter kommt es darauf an, wann dein Bruder vom Testament erfahren hat. Sprich, wann es von Nachlassgericht eröffnet wurde.
Du schreibst etwas von Ende 2020. Sofern da schon das Testament eröffnet war, dann ist der Pflichtteil verjährt. Sollte das Testament aber erst 2021 eröffnet worden sein, so war der Pflichtteil im Dezember 2024 noch nicht verjährt. Sofern bis 31.12.2024 Klage auf den Pflichtteil erhoben wurde, dann wirst du zahlen müssen.

-- Editiert von User am 15. Mai 2025 12:11

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#14
 Von 
NichSoDerSchlaue
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ancalagon):
Bezüglich der Verjährung des Pflichtteiles deines Bruders nach der Mutter kommt es darauf an, wann dein Bruder vom Testament erfahren hat. Sprich, wann es von Nachlassgericht eröffnet wurde.


Aber heißt es nicht die Verjährung beginnt mit der Entstehung des Anspruchs?

Eröffnet wurde das Testament erst nach dem Tod meines Vaters im August 2024. Meine Mutter starb aber bereits Ende 2020, das Testament ist von 2005, mein Bruder kannte es bzw. es war Ihm ja auch immer möglich dieses einzusehen und es wurde auch nie ein Geheimnis aus der Enterbung gemacht.

Eine Klage gibt es bislang nicht, kriege immer nur "Drohbriefe" seitens der Anwältin meines Bruders, dass bald geklagt wird wenn ich nicht reagiere; auf diese gehe ich einfach nicht ein. Also (noch) keine Briefe vom Gericht.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Ancalagon
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 6x hilfreich)

Das Testament beim Tod deiner Mutter muss aber auch eröffnet worden sein. Gucke mal nach, wann das war. Ich vermute, dass dies im Jahr 2021 war. Sofern das so war gilt: Wenn du keine Klage bekommen hast, dann ist der Pflichtteil nach Mutter verjährt. Die Verjährung beginnt beim Pflichtteil nicht bereits mit dem Tod des Erblassers, sondern erst mit der Zustellung des Testaments an den Pflichtteilsberechtigten.
Dazu gebe ich dir dieses Kurzvideo:
https://youtu.be/ZTBExHpqz9w?si=6QKDz0HyxPLO_O1Y

-- Editiert von User am 15. Mai 2025 17:36

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
NichSoDerSchlaue
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt keine Unterlagen über eine Eröffnung des Testaments außer nach dem Tod meines Vaters im letzten Jahr. Dieser hatte selber kein Testament, so habe ich das meiner Mutter eingereicht beim Nachlassgericht-ist ja eine verpflichtende Handlung beim auffinden.

Wenn ich das richtig lese, Rose&Partner erwähnt ja keine Testamentseröffnung, sondern nur die Kenntnis des Testaments, so müsste ich nachweisen dass mein Bruder dass Testament kannte, was ich natürlich nicht kann. Aber er wusste ja vom Tod und war auch bei der Beerdigung, er hätte sich also auch selber informieren müssen, oder nicht? Sprich seinen Pflichtteil einklagen müssen, ganz gleich ob es zu einer Testamentseröffnung kam? Ist das die "Fahrlässigkeit" von der gesprochen wird im Video?

Wie soll man überhaupt Kenntnis oder nicht-Kenntnis nachweisen, für mich ist ja ganz klar dass mein Bruder das Testament kannte, es ist Jahrzehnte alt und damals bestand ja auch noch Kontakt seitens Ihm und meinen Eltern. Aber wie sowas beweisen im Zweifelsfall? Der Richter müsste ja dann Würfeln, hmm.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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