Pflichtteil ungehen durch Schenkung ?

20. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Aaron 123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil ungehen durch Schenkung ?

Hallo , bin neu hier, und hoffe ich bin in der richtigen Sparte .

Meine Frage, bin 46 , unehelich geboren, nie Kontakt zu meinem Vater gehabt, Vaterschaft wurde allerding gerichtlich festgestellt .
Mir war immer bekannt, mein Vater muß eher wohlhabend sein....genaues wußte ich nicht . Durch Zufall lernet ich nun über die Arbeit jemand kennen , der auch meinen Vater kennt , somit konnte ich in der letzten Zeit etwas an Infos sammeln . Es sieht wohl so aus, dass das Vermögen aus zahlreichen Immobilien , Geschäften und auch Firmen besteht , die auch sehr gut laufen . das Vermögen muß schon etwas größer sein ....mein Vater ist nun 79 Jahre alt , nicht verheiratet . Ich gehe davon aus, er hat bestimmt seinen Nachlass oranisiert , trotzdem steht mir ja ein Pflichtteil zu .

Ich würde gerne wissen , abgesehen von einer Schenkung ( an wen auch immer , die ja wohl auch voll zu versteuern wäre ) , gib es noch andere Möglichkeiten für ihn, legal , mich um den Pflichtteil zu bringen ?

Die Frage kam gestern bei mir auf, als ich im Radio eine Meldung hörte , die Gläubiger des Thomas Middelhoff gehen vermutlich leer aus, da er sein Vermögen auf seinen Anwalt " übertragen " habe .

Dieser Begriff der " Übertragung " ist mir nicht klar, ist das legal, und was bedeutet dies ?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Er ist nicht verheiratet und hat keine weiteren Nachkommen? Gut möglich, dass er kein Testament hat. Manche Leute verdrängen ihr Ende.

Ansonsten: Er könnte beispielsweise seinen Wohnsitz nach England verlegen und ein Testament nach englischem Recht errichten. Ab Mitte des Jahres gilt das Erbrecht des EU-Staates, in dem man seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Und in England ist der Pflichtteilsanspeuch begrenzt auf Leute, die eine persönliche Beziehung zum Erblasser hatten - neben anderen Kriterien.

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