Hallo, der Nachlass besteht nur aus einem Haus und der Enkelsohn lt. Testament Alleinerbe ist und ein Pflichtteilsberechtiger vorhanden ist. Muss das Haus dann geschätzt werden, wenn sowieso sicher ist, das das Haus sofort nach Testamentseröffnung verkauft werden soll?? Dann wird doch der Pflichterbteil nach dem Verkaufswert errechnet und nicht nach dem Schätzwert, oder?? Mann kann doch hier nicht von einem Schätzwert ausgehen, der evtl. höher ist als der Verkaufserlös?? Oder liege ich da falsch??
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"Danke im voraus !!!!!"
Pflichtteil von Haus
14. Januar 2007
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Frage vom 14. Januar 2007 | 13:07
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 20x hilfreich)
Pflichtteil von Haus
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 14. Januar 2007 | 21:22
Von
Status: Unbeschreiblich (45410 Beiträge, 16156x hilfreich)
Der Pflichtteil wird nach dem Verkehrwert berechnet, das ist nicht zwingend der Kaufpreis kurz nach dem Tod.
Probleme gibt es dann, wenn der Pflichtteilsberechtigte bestreitet, dass der Kaufpreis angemessen war.
Der dem Pflichtteil zugrunde gelegte Schätzpreis kann daher durchaus höher sein als der Verkaufspreis.
#2
Antwort vom 15. Januar 2007 | 08:55
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 20x hilfreich)
Hallo,
das ist mir so alles klar. Ich weiss nur nicht welchen Wert ich jetzt in der Nachlassaufstellung angeben soll, ohne das ich am Ende drauflege.
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