Pflichtteil von Haus

14. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.07.2010 14:32:41
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 20x hilfreich)
Pflichtteil von Haus

Hallo, der Nachlass besteht nur aus einem Haus und der Enkelsohn lt. Testament Alleinerbe ist und ein Pflichtteilsberechtiger vorhanden ist. Muss das Haus dann geschätzt werden, wenn sowieso sicher ist, das das Haus sofort nach Testamentseröffnung verkauft werden soll?? Dann wird doch der Pflichterbteil nach dem Verkaufswert errechnet und nicht nach dem Schätzwert, oder?? Mann kann doch hier nicht von einem Schätzwert ausgehen, der evtl. höher ist als der Verkaufserlös?? Oder liege ich da falsch??



-----------------
"Danke im voraus !!!!!"

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Der Pflichtteil wird nach dem Verkehrwert berechnet, das ist nicht zwingend der Kaufpreis kurz nach dem Tod.

Probleme gibt es dann, wenn der Pflichtteilsberechtigte bestreitet, dass der Kaufpreis angemessen war.

Der dem Pflichtteil zugrunde gelegte Schätzpreis kann daher durchaus höher sein als der Verkaufspreis.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12322.07.2010 14:32:41
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 20x hilfreich)

Hallo,

das ist mir so alles klar. Ich weiss nur nicht welchen Wert ich jetzt in der Nachlassaufstellung angeben soll, ohne das ich am Ende drauflege.

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.853 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen