Pflichtteil von Schwester?

11. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.02.2010 08:10:36
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil von Schwester?

Guten Tag.

Die Schwester meiner Mutter war 1999 kinderlos verstorben.

1978 hatte sie(also meine Tante) gemeinsam mit ihrem danach vor ihr verstorbenen Ehemann, meine Mutter als Alleinerbin eingesetzt.
Das war eine Ergänzung zum Erbvertrag.

1996 hat die Tante andere Personen(Familienfremde) als
Alleinerben eingesetzt.
Meine Mutter hat nichts geerbt, sie ist 2000 verstorben.
Mein Bruder hat das alte Testament von 1978 in den alten Papieren gefunden und versucht jetzt alles neu aufzurollen.
Ich weiß nicht wie ich handeln soll, weil ich den Erben laut letztem Testament nichts "abjagen" möchte.
Es geht um hohe Summen incl. einer Eigentumswohnung.

Winterliche Grüße

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3774x hilfreich)

Geschwister sind nicht pflichtteilsberechtigt: Wenn die Tante ihre Schwester nicht berücksichtigt oder enterbt hat, dann hat diese auch keine Ansprüche.

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#2
 Von 
guest-12311.02.2010 17:03:47
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
guest-12319.02.2010 08:10:36
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Antwort.
Aber es liegt ein vorangeganger gemeinsamer Erbvertrag von der Tante und ihrem vorverstorbenen Mann vor. Gemeinsame Erbverträge können die einseitig geändert werden?

-- Editiert am 11.02.2010 14:00

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#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3774x hilfreich)

@neuschnee: Sorry, das hatte ich überlesen!


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#5
 Von 
guest-12319.02.2010 08:10:36
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@neuschnee: Sorry, das hatte ich überlesen!

Und das bedeutet?

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#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8051 Beiträge, 4510x hilfreich)

#1978 hatte sie(also meine Tante) gemeinsam mit ihrem danach vor ihr verstorbenen Ehemann, meine Mutter als Alleinerbin eingesetzt.
Das war eine Ergänzung zum Erbvertrag.#
Also gibt es einen Erbvertrag sowie eine Ergänzung?

#1996 hat die Tante andere Personen(Familienfremde) als
Alleinerben eingesetzt.#
Lebt die Tante noch oder ist nach der Mutter verstorben?

#Mein Bruder hat das alte Testament von 1978 in den alten Papieren gefunden und versucht jetzt alles neu aufzurollen.#
Was jetzt? Erbvertrag oder Testament?

#Gemeinsame Erbverträge können die einseitig geändert werden?#
Doch das ist möglich, wenn dies ausdrücklich im Vertrag steht.

Der Erbvertrag wurde nach dem Tod der Tante "automatisch" an das Nachlassgericht geschickt. Das Nachlassgericht hat somit sowohl den Erbvertrag sowie das neuere Testament vorliegen und hat mit Sicherheit die richtige Erbfolge festgestellt.

-- Editiert am 11.02.2010 21:06

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#7
 Von 
guest-12319.02.2010 08:10:36
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen.
Erbvertrag im Jan. 1978, Ergängung im Aug. 1978 mit Nennung, dass meine Mutter Erbin des zuletzt versterbenden werden soll.
Tante 1999 verstorben. Mutter 2000 verstorben.
Bruder meint, der Erbvertrag von 1978 mit Begünstigung unserer Mutter sei gültig.
Mein Bruder hat schon ein Schreiben vom Nachlassgericht, dass "das Testament von 1978 jetzt erst festgestellt wurde und nachträglich eröffnet werden mußte".

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#8
 Von 
guest-12312.02.2010 08:47:16
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Dann bleibt abzuwarten, was als Gültigkeit von Rechts wegen festgestellt wird und ob alles der Form nach richtig war. Sollte an nicht Berechtigte nach den neuen Erkenntnissen ausgezahlten worden sein, werdet ihr das entsprechend "zurückfordern" müssen.

Geschwister haben durchaus ein Recht aufs Erbe, wenn es keine leiblichen Kinder oder Eltern mehr gibt und kein Testament existiert.

-----------------
"sika0304"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12319.02.2010 08:10:36
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.
Es existiert ein Erbvertrag mit Begünstigung der Schwester, jedoch wurde später vom überlebenden Ehepartner ein neues Testament errichtet, also Schwester enterbt. Sonst keine leibliche Verwande.

-- Editiert am 12.02.2010 12:28

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