Pflichtteil weniger Vermächtnis?

10. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
D.I.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil weniger Vermächtnis?

Guten Abend,
ich habe eine Frage, ich bin Alleinerbe eines Grundstück( ich selbst war Enkel), habe aber laut Testament die Auflage(das Vermächtnis zu erfüllen), den Betrag des Sparbuch auf 7 Urenkel aufzuteilen. Nun werde ich vom Onkel( ein Sohn von drei) auf den Pflichtteil verklagt. Muß ich den Sparbuchbetrag in die Aktivia einbeziehen un auch davon den Pflichtteil auszahlen, obwohl ich nichts davon erhalte? Danke


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Vom gesamten Erbe bekommt der Onkel seinen Teil. Da es ein Grundstück ist wäre es das einfachste es Schätzen zu lassen und den Wert zu nehmen. Dazu der Wert allen anderen Vermögens.

Abzüglich aller Kosten !!!!! Dazu gebört auch die Grabpflege der nächsten 20 Jahren......

Den Rest erhältst du, und dann musst du die Auflagen erfüllen.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#2
 Von 
D.I.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann man das sechstel vom Sparbuch abziehen?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Die "Auflage" sah vor das man das Grundstück bekommt wenn man das Sparbuch aufteilt. Genau so ist das zu machen.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Dein Großvater hat also noch lebende Kinder? Und welche Enkel kommen noch vor?
Ich denke, hier wirst du unter Umständen den Rat eines im Erbrecht erfahrenen Anwalts benötigen, um nicht selber "angeschmiert" zu sein.
Gibt es als Vermögen nur das Grundstück und das Sparbuch? Soweit ich mich erinnere, darf das Vermächtnis nicht das Pflichtteil schmälern, aber natürlich auch nicht dein Erbteil so minimieren, dass nichts dabei herauskommt.

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"sika0304"

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#5
 Von 
guest-12315.08.2009 08:57:45
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 14x hilfreich)

quote:
Muß ich den Sparbuchbetrag in die Aktivia einbeziehen un auch davon den Pflichtteil auszahlen


Nein, das Vermächtnis stellt eine Nachlassverbindlichkeit dar.
Dass Grabpflegekosten eine Nachlassverbindlichkeit darstellen würden, ist jedenfalls strittig.

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#6
 Von 
D.I.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Was heisst das letzte? Sparbuch in die Aktiva oder Nicht ? Und dann wenigstens in die Passiva? Grundstück ist geschätzt.

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