Pflichtteil zu Lebzeiten

18. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
Nicki71
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil zu Lebzeiten

Hallo,

meine Eltern möchten mir Ihr Haus überschreiben, mit Nießbrauchrecht. (Wert 200.000 Euro). Können meine Geschwister (3Brüder) Ansprüche geltend machenß. Wenn ja, wie hoch?

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"nicki"

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Grundsätzlich sind Sie mit Ihren 3 Brüdern gleichberechtigte Erben Ihrer Eltern zu je 1/4. Wenn Ihre Eltern Ihnen das Haus schenken, dann könnten sie damit Ihre Brüder enterbt haben, wenn das Haus ihr überwiegendes einziges Vermögen ist.
Dann wären Ihr 3 Brüder nur pflichtteilsberechtigt. Wenn zwischen Schenkung und Erbfall 10 Jahre vergangen sind, könnten sie dann auch nicht mehr auf das Haus zugreifen.

Dies nur ganz vereinfacht, weil ich natürlich nicht darauf eingehen kann, wem der beiden Eltern das Haus gehört, ob es eventuell ein gemeinsames Testament der Eltern gibt, und wie das Testament für den Fall des Versterbens beider Elternteile aussieht etc.

Am besten Sie besprechen gemeinsam mit Ihren Eltern, was für eine Vermögensnachfolge und Verteilung zwischen den Kindern gewollt ist und lassen sich dann individuell von einem RA oder Notar beraten - den Notar brauchen Sie sowieso für die Übertragung des Grundstücks - oft kennen sich Anwälte aber besser mit den erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten aus.

Gruß
MCNeubert

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"michael@neubert.com
www.MCNeubert.de"

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