Pflichtteil zu Lebzeiten des vaters

15. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
go467970-96
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil zu Lebzeiten des vaters

Hallo ich habe da eine dringende Frage.
Mein Vater der noch lebt ist das zweite Mal verheiratet und hat mit dieser Frau auch ein gemeinsames Kind.
Dieses Kind, also meine halbschwester hat nun die gemeinsame Immobilie meines Vaters und seiner neuen Frau für 100000 € gekauft. Meine Frage ist nun, steht mir in irgendeiner Weise jetzt ein Pflicht Teil zu. Meine. Halbschwester hat die Immobilie zudem auch günstiger bekommen als wenn sie auf dem freien Markt verkauft worden wäre.
Es wäre sehr nett wenn mir jemand weiterhelfen kann.

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Verflxt
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 28x hilfreich)

Zu Lebzeiten eines potentiellen Erblassers existiert in Deutschland kein Recht auf ein Pflichteil.

Deine Schwester hat die Immobilie gekauft und nicht geschenkt bekommen. Ein nachweisbarer Kaufpreisvorteil kann eventuell bei einem Pflichtteilergänzungsanspruch von Bedeutung sein, wenn dein Vater innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf versterben sollte.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8040 Beiträge, 4510x hilfreich)

Kurz und knapp: zu Lebzeiten Deines Vaters hast Du null Ansprüche.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.922 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen