Hallo,
wäre dankbar, wenn mir jemand bestätigen könnte, dass mein Verständnis für folgende Situation richtig ist:
-- Ehepaar in Zugewinngemeinschft;
-- 2 Kinder; Berliner Testament;
-- gesamtes vorhandenes gemeinsames Vermögen besteht aus einem Haus im Wert von 400.000 Euro und 200.000 Barvermögen; lt. Grundbuch gehören den Eheleuten je 50% des Hauses; das gesamte Vermögen ist Zugewinn.
-- ein Partner verstirbt; ein Kind verlangt seinen Pflichteil;
-- Pflichteilberechnung:
* Gesamtvermögen beider Eheleute war 600.000;
* Zu vererbender Nachlass ist die Hälfte, also 300.000 (andere Hälfte gehört
dem überlebenden Ehepartner);
* gesetzliches Erbe der BEIDEN Kinder wäre 50% des Nachlasses, also
150.000; gesetzliches Erbe eines Kindes demnach 75.000;
* Pflichtteil für ein Kind wäre die Hälfte des gesetzlichen Erbes, also
37.500;
Sind diese Zahlen so korrekt ???
Klaus
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Pflichtteil/Kind/Zugewinngemeinschaft
22. August 2009
Thema abonnieren
Frage vom 22. August 2009 | 20:17
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil/Kind/Zugewinngemeinschaft
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 22. August 2009 | 20:40
Von
Status: Schlichter (7996 Beiträge, 4497x hilfreich)
#Sind diese Zahlen so korrekt ???#
Ja.
Bei dem vorhandenen Barvermögen kommt es darauf an, auf wen die Konten laufen. Gemeinschaftskonten zählen zur Hälfte zum Nachlass. Einzelkonten gehören dem jeweiligen Inhaber.
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