Pflichtteilanspruch - Bedeutet die nicht Nennung im Testament automatisch die Enterbung?

21. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Dallas81
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteilanspruch - Bedeutet die nicht Nennung im Testament automatisch die Enterbung?

Hallo zusammen,

Ich hoffe das mir hier vielleicht jemand zu meinem Fall weiterhelfen kann.

Opa ist verstorben, letzte Abkömmlinge sind mein Onkel, mein Bruder und ich.
Es gibt eine Immobilie, Wert ca. 200.000€
Diese ist zum Teil vermietet und der andere Teil steht leer durch den Tot meines Opas.
Onkel wohnt woanders.

Mein Onkel ist als alleiniger Erbe im Testament.

1. Frage: Bedeutet die nicht Nennung im Testament automatisch die (Enterbung) meines Bruders und mir und damit "nur" Anspruch auf unseren Pflichtteil?

2. Frage: Kann das Testament angefochten werden wenn der Verdacht besteht das mein Opa zur zeit der Testaments Unterschrift nicht mehr im Vollbesitz seiner Geistigen Kräfte war?

3. Frage: Wenn ich das richtig verstanden habe stehen mir als Pflichtteil 25.000€ zu. Muss mein Onkel das Grundstück belasten um mir mein Pflichtteil auszuzahlen?

Mieteinnahmen sind ja vorhanden von daher denke ich nicht das es für ihn unzumutbar wäre.
Und da er ja nicht selbst drin wohnt und dies auch nicht vor hat, könnte man ja auch einen Verkauf in Betracht ziehen.

4. Frage: Muss mein Onkel mich über alle Vermögensgegenstände informieren?
Z.B. Sparbücher, Lebensversicherungen, Bargeld usw.
Und was wenn er diese bereits ausgegeben hat?

ich weiss das ich hier eine menge Fragen habe, aber ich wäre zu tiefst Dankbar wenn wir jemand helfen könnte.

Vielen Dank.

Mfg

Dallas81






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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8317 Beiträge, 4575x hilfreich)

#1. Frage: Bedeutet die nicht Nennung im Testament automatisch die (Enterbung) meines Bruders und mir und damit "nur" Anspruch auf unseren Pflichtteil?#
Ja.

#2. Frage: Kann das Testament angefochten werden wenn der Verdacht besteht das mein Opa zur zeit der Testaments Unterschrift nicht mehr im Vollbesitz seiner Geistigen Kräfte war?#
Ein "Verdacht" reicht nicht aus.

#3. Frage: Wenn ich das richtig verstanden habe stehen mir als Pflichtteil 25.000€ zu. Muss mein Onkel das Grundstück belasten um mir mein Pflichtteil auszuzahlen?#
Woher dein Onkel das Geld nimmt um die Pflichtteile auszuzahlen, ist seine Sache.

#4. Frage: Muss mein Onkel mich über alle Vermögensgegenstände informieren?#
Er ist verpflichtet, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen (wenn ihr das fordert).

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#2
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

quote:
#2. Frage: Kann das Testament angefochten werden wenn der Verdacht besteht das mein Opa zur zeit der Testaments Unterschrift nicht mehr im Vollbesitz seiner Geistigen Kräfte war?#
Ein "Verdacht" reicht nicht aus.


Dazu noch eine Ergänzung.
Die Hürden zur erfolgreichen Anfechtung eines Testamentes sind sehr hoch.
Erfolg versprechend wäre noch die Anfechtung wegen Formfehler, wenn es Hinweise darauf gibt.
Wegen geistiger Ausfälle ist das schon sehr schwierig - Du müsstest nachweisen können, dass der Opa das Testament während eines solchen Ausfalles geschrieben hat und auch hinterher, z.B. beim nochmaligen Lesen des Testamentes nicht erkannt hat, dass er abweichend testieren wollte.
Praktisch unmöglich...

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"Lukas 7,23"

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