Ich benötige Hilfe bei einer eigentlich recht überschaubaren Situation.
Mr. Bluesky ist alleinstehend, ohne leibliche Kinder und gut situiert. Aufgrund des Alters wird sich die Situation um einen Erben erster Ordnung nie ändern. Adoption kommt nicht in Frage.
Die Erben 2. (beide Elternteile) und 3. (ein Geschwister) Ordnung sollen aufgrund desolater familiärer Verhältnisse komplett enterbt werden.
Mr. Bluesky lebt sehr sparsam, ohne finanzielle Verpflichtungen und baut sich eine sorgenfrei Rente auf.
Bei plötzlichem Todesfall würde jetzt schon der Pflichtanteil (keine Immobilien etc vorhanden, nur Barvermögen) eine Höhe von 250000Euro betragen. In den Augen von Mr. Bluesky ein absolut undenkbares Szenario.
Welche Möglichkeiten zur kompletten Enterbung gibt es, außer schweres vorsätzliches Vergehen? Die Familienverhältnisse sind einfach nur komplett zerrüttet.
Schenkungen an Herzensmenschen, um den Pflichtteil zu schmälern kommt noch nicht in Frage.
Weiß jemand Rat?
Herzlichen Dank
Pflichtteilberechtigte komplett enterben
14. Juni 2024
Thema abonnieren
Frage vom 14. Juni 2024 | 07:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteilberechtigte komplett enterben
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 14. Juni 2024 | 08:27
Von
Status: Unbeschreiblich (48388 Beiträge, 17071x hilfreich)
ZitatWelche Möglichkeiten zur kompletten Enterbung gibt es, außer schweres vorsätzliches Vergehen? :
Keine
Da bleibt nur zu hoffen, dass die Eltern zuerst sterben. Die Geschwister haben ohnehin keinen Pflichtteilsanspruch.
Hat Mr.Blueskydenn überhaupt schon ein Testament erstellt?
#2
Antwort vom 14. Juni 2024 | 10:32
Von
Status: Unbeschreiblich (39364 Beiträge, 14147x hilfreich)
Es gibt ja auch noch verschiedene ganz legale Möglichkeiten, den Pflichtteil gering zu halten.
wirdwerden
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 14. Juni 2024 | 11:19
Von
Status: Unbeschreiblich (48388 Beiträge, 17071x hilfreich)
ZitatEs gibt ja auch noch verschiedene ganz legale Möglichkeiten, den Pflichtteil gering zu halten. :
Welche denn abgesehen von den Dingen, die im Sachverhalt bereits ausgeschlossen wurden?
#4
Antwort vom 14. Juni 2024 | 21:51
Von
Status: Unbeschreiblich (124069 Beiträge, 40321x hilfreich)
ZitatWelche Möglichkeiten zur kompletten Enterbung gibt es, außer schweres vorsätzliches Vergehen? :
Keine.
ZitatEs gibt ja auch noch verschiedene ganz legale Möglichkeiten, den Pflichtteil gering zu halten. :
Der kann sogar ganz auf 0 gesenkt werden.
Dazu lässt man sich dann von versierten Fachanwälten beraten, die einem dann z.B. die Möglichkeit einer Stiftung erläutern könnten.
#5
Antwort vom 14. Juni 2024 | 22:12
Von
Status: Unbeschreiblich (39364 Beiträge, 14147x hilfreich)
Harry, in der Richtung dachte ich auch. Und das könnte schon jetzt steuerlich von Interesse sein. Abgesehen davon, da kann man sich auch mal mit Konstrukten im Ausland befassen. Hier scheint es ja doch um mehr als Peanuts zu gehen. Da ist der Fachmann gefragt.
wirdwerden
#6
Antwort vom 14. Juni 2024 | 22:35
Von
Status: Unbeschreiblich (48388 Beiträge, 17071x hilfreich)
Zitatz.B. die Möglichkeit einer Stiftung erläutern könnten. :
Es sollte klar sein, dass das Geld dann weg ist. Die Übertragung des Vermögens an eine Stiftung lässt sich kaum revidieren.
ZitatAbgesehen davon, da kann man sich auch mal mit Konstrukten im Ausland befassen. :
Die dann ggf. Schenkungssteuer auslösen.
Von solchen Konstrukten profitieren bei den hier vorliegenden Vermögensverhältnissen in erster Linie Berater und Anwälte.
#7
Antwort vom 15. Juni 2024 | 00:33
Von
Status: Unbeschreiblich (124069 Beiträge, 40321x hilfreich)
ZitatEs sollte klar sein, dass das Geld dann weg ist. :
So pessimistisch würde ich das nicht formulieren, es ist nur wo anders.
Eine Familienstiftung kann z.B. die privaten finanziellen Interessen einer oder mehrerer Familien / Familienmitgliedern erfüllen.
ZitatDie Übertragung des Vermögens an eine Stiftung lässt sich kaum revidieren. :
Das ist korrekt.
#8
Antwort vom 15. Juni 2024 | 09:35
Von
Status: Unbeschreiblich (48388 Beiträge, 17071x hilfreich)
ZitatEine Familienstiftung kann z.B. die privaten finanziellen Interessen einer oder mehrerer Familien / Familienmitgliedern erfüllen. :
Wenn die Stiftung nicht gemeinnützigen Zwecken dient, dann fällt für die Übertragung des Vermögens an die Stiftung Schenkungssteuer an.
#9
Antwort vom 16. Juni 2024 | 19:55
Von
Status: Wissender (14245 Beiträge, 4433x hilfreich)
Hallo,
was stellt sich Mr. Bluesky denn überhaupt vor, also wer soll ggf. erben?
Stefan
#10
Antwort vom 16. Juni 2024 | 21:46
Von
Status: Unbeschreiblich (124069 Beiträge, 40321x hilfreich)
ZitatWenn die Stiftung nicht gemeinnützigen Zwecken dient, dann fällt für die Übertragung des Vermögens an die Stiftung Schenkungssteuer an. :
Nun, gesucht wird ein "Enterbungsmodell" das auch den Pflichtteil einschließt, kein Steuersparmodell.
Und jetzt?
Schon
276.277
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten