Pflichtteilberechtigten Hausverbot erteilen

7. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Ginger.needs.help
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteilberechtigten Hausverbot erteilen

Hallo.
Ich bin sehr dankbar für die Möglichkeit hier Rat einzuholen.
Mein Lebensgefährte ist kürzlich verstorben und hat mich als Alleinerbin ins Testament gesetzt. Nun wollen die enterbten Kinder ihren Pflichtteilanspruch mittels eines notariellen Nachlassverzeichnisses geltend machen, was ihnen natürlich zusteht. Obwohl sie Ihren Vater kaum kannten, möchten sie bei der Besichtigung meiner Wohnung durch den Notar anwesend sein. Jedoch war mein Partner lediglich auf meiner Adresse gemeldet, aber die Wohnung gehört mir. (Mietvertrag zur Untermiete an meinem Lebensgefährten bestand nicht) Darf ich den Kindern Hausverbot erteilen? Oder haben Sie dennoch Anrecht auf Anwesenheit obwohl es sich nicht um die Wohnung ihres Vaters handelt?

Vielen Dank im Voraus für eure kompetenten Antworten.

-- Editier von Ginger.needs.help am 07.01.2016 13:40

-- Editier von Ginger.needs.help am 07.01.2016 14:01

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

Du brauchst den Erben deines Lebensgefährten selbstverständlich keinen Einlass in deine Wohnung zu gewähren.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Erbrecht-Fan
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 16x hilfreich)

Den Pflichtteilsberechtigten steht gemäß [link=https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2314.html]§ 2314 BGB [/link] das Recht zu, bei der Verzeichnisaufnahme anwesend zu sein.
Sie dürfen also dabei sein, wenn der mit der Verzeichniserstellung beauftragte Notar die Wohnung, in der der Erblasser gelebt hat, begeht.
Aber sie dürfen natürlich nicht selber "rumschnüffeln". Es ist ein bloßes Anwesenheitsrecht - mehr nicht.

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