Pflichtteile Geschwister

16. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
mozartlutz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteile Geschwister

Hallo
ich Schilder mal den Fall.
Unser verstorbene Bruder war verwitwet es sind keine Abkömmlinge vorhanden die Eltern sind auch verstorben. Es existieren nur wir acht geschwister. Haben letzte Woche vom Amtsgericht folgendes erhalten: Er hat einen Erbvertrag mit seinem Neffen gemacht und ihn als Erbe eingesetzt.
Können wir nun als Geschwister einen Pflichtteil geltend machen?
Vielen Dank für evtl. Antworten

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

(Editiert wegen Irrtum.)

-- Editiert von muemmel am 16.07.2017 17:28

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mozartlutz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Sicher?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Nein, Geschwister haben keine Pflichtteilsansprüche. Der Neffe ist daher Alleinerbe und die Geschwister haben keine Ansprüche.

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von hh):
Nein, Geschwister haben keine Pflichtteilsansprüche. Der Neffe ist daher Alleinerbe und die Geschwister haben keine Ansprüche.


Sicher? und was ist damit?

Als Abkömmlinge der Eltern des verstorbenen Erblassers gehören Geschwister der zweiten Ordnung innerhalb der gesetzlichen Erbfolge an. Voraussetzung für die Berufung von Mitgliedern der zweiten Ordnung als Erben ist, dass keine Erben der ersten Ordnung existieren.

Der deutsche Gesetzgeber berücksichtigt nahe Verwandte nicht nur im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge, sondern räumt diesen mit dem Pflichtteilsrecht gewisse Ansprüche ein. Falls der Erblasser eine letztwillige Verfügung hinterlassen hat und hierin bestimmte Personen enterbt, greift das Pflichtteilsrecht. Auf diese Art und Weise soll verhindert werden, dass die nächsten Angehörigen von der Erbfolge ausgeschlossen werden. Im Falle einer Enterbung können daher Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden.


http://www.erbrecht-heute.de/Aktuell/Pflichtteil-der-Geschwister.html

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2303.html

@AltesHaus
Wenn Du schon zitierst, solltest Du auch alles schreiben:

Zitat:
Diese Pflichtteilsregelung betrifft aber ausschließlich einen begrenzten Personenkreis, schließlich sollen nur die nächsten Angehörigen vor einer gänzlichen Enterbung geschützt werden. So werden diesbezüglich die Kinder des Erblassers, ebenso wie dessen Ehegatte bzw. Lebenspartner berücksichtigt. Falls kein Abkömmling existiert, der sie von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen würde, sind auch entferntere Abkömmlinge bzw. die Eltern des Erblassers pflichtteilsberechtigt.

Die Geschwister finden im deutschen Pflichtteilsrecht keine Erwähnung, weil sie nicht zum pflichtteilsberechtigten Personenkreis zählen. Aus diesem Grund haben Geschwister keinerlei Ansprüche auf einen Pflichtteil und gehen im Falle einer testamentarischen Enterbung vollkommen leer aus.


-- Editiert von cruncc1 am 16.07.2017 21:21

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat:
Hier geht es nicht um die gesetzliche Erbfolge, da ein Erbvertrag existiert.


ja sry mein Fehler



-- Editiert von AltesHaus am 16.07.2017 21:23

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#7
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

gelöscht

-- Editiert von cruncc1 am 16.07.2017 21:24

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