Habe folgendes Problem:
Schenkung eines Hausgrundstückes.
Vertraglich wurde die Pflichtteilergänzung nicht ausdrücklich definiert. Kann mir jemand beim verstehen des Vertragstextes helfen ???
Auszug:
Die Übertragung erfolgt unentgeltlich im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Die Miterbin A erklärt, dass sie keine Ansprüche aufgrund der Bestimmungen in II und III des Testaments (s.u.) geltend macht.
Der Grundbesitz ist nicht belastet, die Übertragung erfolgt am heutigen Tage.
Die Erwerberin B verpflichtet sich der Miterbin A gegenüber einen Betrag von 30.000 DM zu zahlen, die spätestens ein Jahr nach dem Tod der Übergeberin fällig, jedoch nicht vor 2001 und bis dahin zinslos gestundet sind.
Die Erwerberin bestellt der Übergeberin ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnungsrecht.
Der Verkehrswert beträgt etwa 180.000 DM.
Hier die Bestimmungen II und III des Testaments:
II) Grundeigentum: Der an dem Grundstück jedem Ehegatten zustehende halbe Anteil soll nach dem Tode eines jeden Ehegatten je zur Hälfte an die o.g. Kinder A und B fallen, also nicht den überlebenden Ehegatten. Dem überlebenden Ehegatten steht jedoch an der Hälfte des vorverstorbenen Ehegatten die lebenslängliche alleinige Verwaltung und Nutzniessung zu.
III) Falls im Zeitpunkt des Erbfalles Kind A bereits von Ihrer Väterlichen Seite ein Hausgrundstück geerbt haben sollte, sollen die Rechte an unserem Grundstück ausschliesslich Kind B zufallen.
Kann Erbin A daraus noch Ansprüche geltend machen ???
Pflichtteilergänzungsanspruch - ???
27. Januar 2005
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Frage vom 27. Januar 2005 | 16:22
Von
Status: Schüler (164 Beiträge, 43x hilfreich)
Pflichtteilergänzungsanspruch - ???
#1
Antwort vom 27. Januar 2005 | 17:38
Von
Status: Schüler (274 Beiträge, 69x hilfreich)
hallo-
hat Erbin A das unterschrieben ?
#2
Antwort vom 28. Januar 2005 | 15:34
Von
Status: Schüler (164 Beiträge, 43x hilfreich)
Natürlich.
Ich würde ja nicht nach einem ungültigem Vertrag fragen.
Die Frage ist halt, ob diese um 3 Ecken Formulierung regelmäßig als Pflichtteilergänzungsverzicht gewertet wird.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 5. Februar 2005 | 10:21
Von
Status: Schüler (164 Beiträge, 43x hilfreich)
Und ?
Kann dazu noch jemand etwas sagen ???
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