Pflichtteilergänzungsanspruch - Können die Erben an das geschenkte Depot kommen?

15. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
HarryD
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Pflichtteilergänzungsanspruch - Können die Erben an das geschenkte Depot kommen?

Eine Mutter schenkte einem Kind vor 3 Jahren ein Depot-Konto. Nun verstarb sie. Das Kind schlug das Erbe aus, es gibt nur ein kleines Restgutehaben. Können die Erben an das geschenkte Depot kommen?

-- Editiert von HarryD am 15.07.2004 17:37:16




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49733 Beiträge, 17454x hilfreich)

Wer sind denn die Erben. Sind sie pflichtteilsberechtigt?

Dann besteht evtl. ein Pflichtteilergänzungsanspruch gegen dieses Kind aufgrund der Schenkung.

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#2
 Von 
HarryD
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Erben sind die anderen 4 Kinder bzw. die Töchter eines vorverstorbenen Kindes. Alle sind gleichberechtigte Erben.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49733 Beiträge, 17454x hilfreich)

Der Pflichtteilsanspruch berechnet sich aus dem Erbe zuzüglich des Wertes des übertragenen Depotkontos.

Bei insgesamt 5 Kindern hat jedes Kind Anspruch auf einen Pflichtteil 1/10 dieses Erbes.
Die Töchter des vorverstorbenen Kindes treten an dessen Stelle und müssen sich dessen Anteil teilen. Sie sind insofern nicht gleichberechtigt.

Wenn der Pflichtteilsanspruch aus dem noch vorhandenen Nachlass nicht beglichen werden kann, dann haben die 4 Kinder einen Pflichtteilergänzungsanspruch gegen das Kind, welches das Depotkonto erhalten hat.

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#4
 Von 
HarryD
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort. Ich war immer davon ausgegangen, daß Erben und Pflichtteilsberechtigte verscheidene Personen sind. Aber so ist es wohl nicht. Okay, danke für die Hilfe.

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