Pflichtteilsanspruch, Ergänzungspfleger rührt sich nicht, droht Verjährung?

13. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Bellona
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteilsanspruch, Ergänzungspfleger rührt sich nicht, droht Verjährung?

Hallo,
Ich habe ein paar Fragen zu einer etwas verzwickte Konstellation, mal angenommen:

A wurde 2019 per Testament zum Alleinerben bestimmt, die Geschwister von A wurden alle enterbt.
Nun gibt es unter den Geschwistern 2 schwerstbehinderte welche unter Betreuung stehen, für Bruder B wurde von seinem Betreuer (Berufsbetreuuer) der Pflichtteil und Pflichtteilsergänzungsanspruch eingefordert und auch ausgezahlt, dort ist also alles erledigt.

Für Schwester C sollte alles über eine Ergänzungspflegerin laufen, diese hat auch eine Auflistung des Erbes und Schenkungen angefordert und der Erbe A ist bereit das C zustehende Geld zu zahlen.
A hat die letzten 3 Jahre immer wieder bei der Ergänzungspflegerin nachgefragt wie der Stand der Dinge ist, was C nun zusteht, wie und wann es überwiesen werden soll.
Von der Ergänzungspflegerin kommen immer wieder Aussagen wie "A soll noch nichts überweisen sie würde eine Aufstellung schicken wie hoch die Summe genau wäre" und zu letzt "Sie warte noch auf den Betreuer von B ob dieser das so absegnet". Betreuer von B sagt verständlicherweise das er mit der Sache von C nichts zu tun hat und nur für B da ist.
Auf Briefe vom Anwalt der A wird nicht reagiert.

Soweit ich weiss verjährt der Pflichtteilsanspruch nach 3 Jahren ergo zum 31.12.2022?

Da es immer wieder Gespräche mit der Ergänzungspflegerin gab, könnte die Verjährung gehemmt worden sein?
Oder ist der Anspruch mit Ablauf diesen Jahres verjährt?

Eine Klage oder ähnliches wurde nicht eingereicht, es gab bisher nur Schriftwechsel zum offenlegen des Nachlass Telefonische und persönliche Gespräche zwischen Betreuer von C, A und der Ergänzungspflegerin mit dem Ergebniss das A auf Post warten solle.

Falls der Anspruch nächstes Jahr verjährt sein sollte, kann dies Nachteile für den Betreuer von C geben?
Der Betreuer von C ist Verwandt mit A und C, er sollte sich um nichts kümmern da alles über die Ergänzungspflegerin laufen muss, er hat mit A zusammen immer wieder versucht bei der Ergänzungspflegerin nach zu fragen.

Sollte der Anspruch verjähren, ist das ja ein Finanzieller Nachteil für C und der Betreuer möchte ungern dafür gradestehen das die Ergänzungspflegerin nicht in die Pötte kommt kann aber auch verstehen das A die sache endlich erledigt haben möchte.

Ich hoffe man kann etwas durchblicken und ihr habt die ein oder andere Antwort auf die Fragen.

Liebe Grüße

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat (von Bellona):
Soweit ich weiss verjährt der Pflichtteilsanspruch nach 3 Jahren ergo zum 31.12.2022?


Richtig

Zitat (von Bellona):
Da es immer wieder Gespräche mit der Ergänzungspflegerin gab, könnte die Verjährung gehemmt worden sein?


Das ist denkbar je nach genauer Art der Kommunikation, die geführt wurde.

Zitat (von Bellona):
Falls der Anspruch nächstes Jahr verjährt sein sollte, kann dies Nachteile für den Betreuer von C geben?


Ja, je nach genauen Umständen machen sich entweder C oder die Ergänzungspflegerin oder auch beide schadenersatzpflichtig, wenn sie den Pflichtteilsanspruch verjähren lassen.

Zitat (von Bellona):
Sollte der Anspruch verjähren, ist das ja ein Finanzieller Nachteil für C und der Betreuer möchte ungern dafür gradestehen das die Ergänzungspflegerin nicht in die Pötte kommt kann aber auch verstehen das A die sache endlich erledigt haben möchte.


Dann möge C die Ergänzungspflegerin unter Druck setzen, z.B. indem mit Schadenersatzansprüchen gedroht wird.

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